Haus des Jugendrechts Leipzig
Gemeinsam unter einem Dach
Seit Februar 2015 arbeiten die Jugendgerichtshilfe der Stadt Leipzig, die Leipziger Staatsanwaltschaft und das zuständige Kommissariat der Leipziger Polizei gemeinsam im Leipziger Haus des Jugendrechts unter einem Dach Hand in Hand eng zusammen.
Mit dem Zusammenschluss können sich die Behörden noch effektiver auf junge Intensivtäter, hauptsächlich Jugendliche, aber in Einzelfällen auch Kinder und Heranwachsende unter 21 Jahren konzentrieren.
Aufgrund einer Vielzahl begangener Straftaten, verbunden mit einer ungünstigen Sozial- und Kriminalprognose, besteht das Erfordernis zum schnellen und gezielten Handeln, um einem weiteren Abgleiten in eine verfestigte "kriminelle Langzeitkarriere" entgegenzuwirken.
Zeitnahe Hilfe durch abgestimmte Erziehungskonzepte
Die gemeinsame Arbeit zielt insbesondere darauf ab, den straffällig gewordenen jungen Menschen durch aufeinander abgestimmte Erziehungskonzepte unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten zeitnah zu helfen, insbesondere vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren und im Bedarfsfall als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Die Behörden sind für alle im Ballungsraum Leipzig wohnenden jungen Menschen dieser Zielgruppe zuständig.
Die Umsetzung des Kooperationsmodells erfolgt durch Maßnahmen wie:
- Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kooperationspartnern
- frühzeitige Einbindung der Verfahrensbeteiligten
- Verkürzung der Verfahrensdauer
- täterbezogene Bearbeitung
- präventive Bereitstellung frühzeitiger Hilfen, Leistungs- und Beratungsangebote
- intensivierte Netzwerkarbeit mit anderen Behörden und Institutionen
Die Aufgaben der Behörden im Einzelnen
Staatsanwaltschaft Leipzig
Die Staatsanwaltschaft bearbeitet Ermittlungsverfahren gegen strafmündige Täter. Ziel der Ermittlungen ist die Entscheidung des Staatsanwalts darüber, ob, wieweit und nach welchen Strafbestimmungen die öffentliche Klage geboten erscheint oder ob das Verfahren einzustellen ist.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
- Beratung, Betreuung und Begleitung von straffällig gewordenen jungen Menschen im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren.
- Unterstützung bei der Angebotsfindung von Leistungen der Jugendhilfe und zur Erfüllung von richterlichen Weisungen.
- Übergangsmanagement in Vorbereitung auf die Haftentlassung.
- Die Aufgaben werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern übernommen, welche sozialraumorientiert tätig werden.
Polizeidirektion Leipzig
Das Kommissariat 23 der Kriminalpolizeiinspektion ist für die Bearbeitung von Straftaten junger Intensivtäter zuständig. Jugendstrafverfahren werden grundsätzlich "täterorientiert" bearbeitet. Das heißt die Sachbearbeitung erfolgt stets durch die selbe Bearbeiterin beziehungsweise den selben Bearbeiter.
So finden Sie das Haus des Jugendrechts
Hausanschrift:
Haus des Jugendrechts
Witzgallstraße 22
04317 Leipzig
Erreichbarkeit:
Straßenbahn
Linie 4: Haltestelle Riebeck-/Stötteritzerstraße
Linie 12, 15: Haltestelle Technisches Rathaus
Bus
Linie 60: Haltestelle Riebeck-/Oststraße
Linie 70: Haltestelle Riebeck-/Stötteritzerstraße
Linie 70, 74: Haltestelle Technisches Rathaus