Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Die Stadtverwaltung Leipzig hat im Jahr 2018 mit der eigenen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern begonnen, um den wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern in den kommenden Jahren effektiv abdecken zu können.
Die Träger der freien Jugendhilfe tragen einen hohen Anteil an der Bereitstellung von Angeboten der frühkindlichen Bildung und sollen dementsprechend bei der Ausbildung von Fachkräften gefördert werden. Dafür wurde durch den Stadtrat die Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bestätigt.
Diese Fachförderrichtlinie gilt für Träger der freien Jugendhilfe im Verantwortungsbereich des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Leipzig. Zuwendungen können gewährt werden für eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher sowie bei der Einstellung von Studentinnen und Studenten der einschlägigen Berufsakademien.
Die Fachförderrichtlinie regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zu den Fördermöglichkeiten.
Bis zu 95 Prozent der Kosten für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern werden durch die Stadt Leipzig gefördert. Die Träger können dafür einen entsprechenden Antrag stellen (siehe "Download"). Pro Ausbildungsjahr können damit 50 Auszubildende den Erzieherberuf berufsbegleitend erlernen.
- Verwendungsnachweis (Amt für Jugend und Familie) PDF, 674 KB