Hilfe bei Diskriminierung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidenten und Intersexuelle
Im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Leider fand bis heute das Merkmal sexuelle Identität keinen Eingang in das Grundgesetz und dies obwohl die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten und Intersexuellen (LGBTI - Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexed) teilweise traumatische Folgen für die Einzelnen haben kann. So wird bei LGBTI Jugendlichen ein überproportional hohes Selbstmordrisiko festgestellt, das Outing in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Sportverein ist auch heute noch mit einer großen Angst vor psychischer bis hin zu körperlicher Gewalt verbunden. Intergeschlechtliche Kinder sind immer noch normierenden medizinischen (operativen und anderen) Eingriffen mit dem Ziel der Herstellung geschlechtlicher Eindeutigkeit ausgesetzt. Dies sind nur einige der erschütternden Beispiele für die immer noch real existierende Diskriminierung von LGBTI Menschen.
Aus diesem Grund ist die Arbeit von Vereinen im Bereich der Aufklärung und Beratung notwendig. Vereine wie das Antidiskriminierungsbüro oder der RosaLinde Leipzig e. V. leisten einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie den Einzelnen durch vielfältige Beratungsangebote zur Seite stehen, ihnen Schutzräume bieten und sich in der Gesellschaft mittels Aufklärung für mehr Akzeptanz vielfältiger Lebensformen einsetzen.