Kurz erklärt: Inklusion - Integration - Exklusion
Exklusion, Integration, Inklusion - eigentlich Fachbegriffe, die in letzter Zeit jedoch auch "im normalen Leben" häufiger auftauchen, dort aber oft unklar verwendet werden.
Exklusion
Mit Exklusion ist die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen gemeint. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit zeigt den Wandel, der hier inzwischen eingesetzt hat. Noch vor rund 25 Jahren lebten viele behinderte Menschen in Heimen am Stadtrand, hatten nur geringe Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Heute lebt schon ein Großteil von ihnen in betreuten Wohngruppen oder mit Assistenz im eigenen Wohnraum wie beispielsweise in der Wohngemeinschaft "Mahleiche", die eigenständiges Wohnen in der Heinrichstraße komplett barrierefrei ermöglicht. Hilfe erfolgt hier ambulant und die Bewohner genießen im Rahmen von Wohngemeinschaften ein Höchstmaß an Selbstbestimmung.
Integration
Inklusion wird fälschlicherweise häufig mit Integration gleichgesetzt. Dabei bezieht sich Integration auf die Eingliederung von Außenstehenden in etwas Bestehendes, ohne dass sich grundlegende Rahmenbedingungen ändern.
Inklusion
Von gelungener Inklusion spricht man, wenn jeder Mensch - mit und ohne Behinderung - überall und von Beginn an dabei sein kann, zum Beispiel in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit. Alle Menschen können selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen. Vielmehr ist die Gesellschaft von vornherein so gestaltet, dass alle Menschen gleich-berechtigt leben können. Ein Beispiel für einen Schritt dahin ist das Schauspiel Leipzig.
Seit Dezember 2013 findet monatlich eine Vorstellung mit Live-Audiodeskription und blindengerechter Stückeinführung (inklusive Bühnenführung und Stoffproben der Kostüme) statt. Dabei wird das Geschehen auf der Bühne für die sehbehinderten Besucher über Kopfhörer live eingesprochen.
Inklusion als grundlegendes Menschenrecht
Inklusion ist ein Menschenrecht, das im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention, festgeschrieben ist. Deutschland hat 2009 die Vereinbarung unterzeichnet und nun die Aufgabe, das Übereinkommen auf nationaler Ebene umzusetzen. Dazu werden Aktions- und Teilhabepläne erarbeitet.