Gemeinschaftsschule
Gemeinschaftsschulen sind allgemeinbildende Schulen, in denen die Schülerinnen und Schüler auch nach der Grundschule weiter zusammen in einer Klasse lernen. Das heißt: In Gemeinschaftsschulen werden die Kinder nach der Klasse 4 nicht in verschiedene Schularten wie Oberschule oder Gymnasium und nicht auf verschiedene Bildungsgänge aufgeteilt, sondern gemeinsam unterrichtet. Damit wird die Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Die Kinder bleiben länger in ihren sozialen Beziehungen.
Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, allen Kindern den für sie höchstmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Für die Familien, die die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder in der Grundschule als zu früh empfinden, bietet die Gemeinschaftsschule eine Alternative zu anderen Schulformen. Sie nimmt Kindern und Eltern den häufig empfundenen Druck der Bildungsempfehlung. Gemeinsames Leben und Lernen in verschiedenen Lernsettings, Wertschätzung von Vielfalt und auf heterogene Gruppen und individuelle Lerntempi abgestimmte Lernformate bilden den pädagogischen Kern von Gemeinschaftsschulen.
Gefördert werden die Kinder im gesamten Leistungsspektrum – schnell lernende, leistungsstarke Kinder ebenso wie Kinder, die mehr Zeit brauchen. Innerhalb ihrer Lerngruppe lernen die Kinder und Jugendlichen je nach ihren Fähigkeiten und Lernstand unterschiedlich. Zum Beispiel bekommen sie Aufgaben mit verschiedenem Schwierigkeitsgrad, gestaffelte Hilfestellungen oder mehr oder weniger Zeit. In Gemeinschaftsschulen wird zudem viel Wert auf das soziale Miteinander gelegt. Projekt-, Partner- und Teamarbeiten sind daher ebenso wichtige Lernformate wie selbstständiges Arbeiten und Input-Phasen.
Mit dem „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule“ hat der Sächsische Landtag am 15. Juli 2020 den Weg für die Gründung öffentlicher Gemeinschaftsschulen in Sachsen geebnet. Gemeinschaftsschulen können entweder neu gegründet werden oder aus bestehenden Schulen umgewandelt werden. Die Voraussetzungen regelt die Sächsische Schulordnung für Gemeinschaftsschulen.
Die Stadt Leipzig möchte ihren Familien eine vielfältige, attraktive und moderne Schullandschaft bieten. Das breite Schulangebot soll dazu beitragen, Chancengerechtigkeit zu fördern und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Daher hat der Stadtrat beschlossen, in den nächsten Jahren mindestens fünf Gemeinschaftsschulen auf den Weg zu bringen.
Als erste Gemeinschaftsschule wird die Schule am Dösner Weg im Schuljahr 2025/26 an den Start gehen. Das erste Jahr noch ausgelagert im neuen Gymnasium am Hauptbahnhof Westseite, zieht sie voraussichtlich im Schuljahr 2026/27 an ihren Standort.
Neben der Schulneugründung ausgehend vom Schulträger können auch bestehende Schulen zur Gemeinschaftsschule umgewandelt werden. Bei Interesse berät Sie gern Frau Dr. Anne Walde, Amt für Schule der Stadt Leipzig (anne.walde@leipzig.de, Tel.: 0341 123-1152).
Auf einem Blick:
- In Gemeinschaftsschulen leben und lernen Kinder von Klasse 1 bis 9, 10 und 12 an einer Schule so lange wie möglich in der gleichen Lerngruppe.
- Alle Abschlüsse sind möglich: Hauptschulabschluss, qualifizierter Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur.
- In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler individuell gefördert. Der Unterricht erfolgt adaptiv, das heißt angepasst an unterschiedliche Lernniveaus.
- Gemeinschaftsschulen leben vom Teamgeist und sozialem Miteinander: Jedes Kind hat Stärken und Schwächen. Alle profitieren von einem vielfältigen Miteinander.
- Heterogenität wird als Chance und Gewinn gesehen. Wir leben in einer heterogenen Gesellschaft und das Miteinander braucht Übung und Erfahrung. Gemeinschaftsschulen bieten den Raum dafür.
Geplante Standorte Gemeinschaftsschulen in Leipzig: (Stand 02.02.2023)
Standort | geplante Klassen | geplante Fertigstellung | Aufnahme geplant ab |
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Dösner Weg | 1 bis 12 | 2026 | 2025 |
Uranusstraße | 5 bis 12 | 2029 | 2029 |
Eutritzscher Freiladebahnhof | 1 bis 12 | 2031 | 2031 |
Torgauer Platz | 1 bis 12 | 2031 | 2031 |
Martin-Herrmann-Str. | 5 bis 12 | 2034 | 2034 |