Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26
Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält voraussichtlich im Juni vor der Schulanmeldung einen Informationsbrief von der Stadt Leipzig, Amt für Schule. Der Informationsbrief benennt die für die Wohnanschrift und das Schuljahr zuständige Grundschule, an der das Kind persönlich durch die Sorgeberechtigten angemeldet werden muss. Außerdem enthält der Informationsbrief das Anmeldeformular für die Schulanmeldung.
Mit welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), sind in der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten anzumelden.
Kinder, die vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte "Kann-Kinder") schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten "Kann-Kinder" nicht. Das Anmeldeformular für die Schulanmeldung 2025/26 kann im Downloadbereich ab Juli 2024 heruntergeladen werden.
Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.
Termine für die Schulanmeldung
Folgende Termine stehen für die Anmeldung Ihres Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:
- Dienstag, der 20.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 18 Uhr
- Donnerstag, der 22.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 16 Uhr
- Dienstag, der 27.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 16 Uhr
Die Termine können durch die Grundschulen individuell angepasst werden. Bitte informieren Sie sich vor der Schulanmeldung auf der entsprechenden Schulhomepage.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen zu den Anmeldetagen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Die benötigten Unterlagen für die Schulanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Sorgerechtsnachweis
Eine Sorgerechtserklärung erhalten Sie vom Standesamt oder vom Amt für Jugend und Familie, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe/Beurkundung.
Auch die Alleinsorge ist nachzuweisen. Wenn Sie als Mutter seit der Geburt Ihres Kindes das alleinige Sorgerecht haben, benötigen Sie eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter dem hinterlegten Link. In allen anderen Fällen ist bei bestehender Alleinsorge der entsprechende Gerichtsbeschluss vorzulegen. Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrages erreichen Sie den Bereich Beistandschaft/Beurkundung unter 0341 123-4457 oder per E-Mail unter: beurkundung@leipzig.de.
Schulbezirksfremde Einschulung
Bei Vorliegen wichtiger Gründe besteht die Möglichkeit, bis zum 15.02.2025 einen formlosen Antrag auf schulbezirksfremde Einschulung mit einer Begründung bei der gewünschten Schule zu stellen.
Rückstellung
Auf formlosen Antrag der Eltern bei der zuständigen Grundschule kann im Ausnahmefall eine Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch um ein Jahr durch die Schulleitung erfolgen. Eine Rückstellung ist nur einmal möglich. Eine Anmeldung muss bei Rückstellungswunsch trotzdem erfolgen.
Kinder, die für das Schuljahr 2024/ 2025 durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Förderschule
Wenn Ihr Kind eine Förderschule besuchen soll, dann muss auch in diesem Fall die Anmeldung erstmal an der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Grundschule wird Ihnen auf Nachfrage weiteres dazu erklären.
Wunsch freier Träger
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anzumelden, ist die Anmeldung erst an der zuständigen kommunalen Grundschule durchzuführen. So wird vermieden, dass es nach möglicher Ablehnung bei der Schule in freier Trägerschaft zu Platzunsicherheiten für Ihr Kind kommt. Von der kommunalen Grundschule erhalten Sie auf Nachfrage nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebescheinigung, die Sie der Schule in freier Trägerschaft vorlegen.
Schulaufnahmeuntersuchung
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung, die durch das Gesundheitsamt durchgeführt wird. Zur Teilnahme an dieser Untersuchung ist Ihr Kind verpflichtet.
Aufnahme
Nach der Schulordnung für die Grundschulen haben die Eltern ihr schulpflichtig werdendes Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Den Aufnahmebescheid erhalten die Sorgeberechtigten Ende Mai/Anfang Juni 2025 zu.
Schulbezirke
Entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen (PDF 125 KB) bilden die Schulen Einzelschulbezirke und gemeinsame Schulbezirke. Schauen Sie gern über unsere Suchfunktion nach, welche Grundschule zu Ihrem Schulbezirk gehört.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Mit erfolgter Anmeldung an der gewünschten Schule entscheiden die Schulleitungen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze über die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Melden sich mehr Kinder an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk als Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen an, kommt es zum Lenkungsverfahren, woraus sich leider auch für Ihr Kind eine Nichtaufnahme an Ihrer Wunschschule ergeben kann. Für das Lenkungsverfahren legen die Schulleitungen gemeinsam rechtsverbindliche Auswahlkriterien fest. Die Auswahlkriterien des gemeinsamen Schulbezirkes erfragen Sie bitte an den Schulen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Eltern einen Aufnahmebescheid der entsprechenden Grundschule. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Grundschulanmeldung zu den Anmeldetagen kein Auswahlkriterium darstellt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Eltern mit schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht in einem gemeinsamen Schulbezirk wohnen, melden ihre Kinder in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule an.
Es kann immer wieder zu Änderungen der aktuellen Schulbezirkssatzung und damit zu Verschiebungen der Schulbezirksgrenzen und/oder Bildung gemeinsamer Schulbezirke kommen. Sobald eine neue Satzung beschlossen wurde, wird diese im Amtsblatt veröffentlicht. Sollten Sie und Ihr Kind von der Satzungsänderung betroffen sein, erhalten Sie eine schriftliche Information.
Pflicht zur Schulanmeldung
Die Anmeldung an einer Schule stellt eine Pflicht dar. Wird die Schulanmeldung nicht vorgenommen, drohen den Sorgeberechtigten Zwangs- und Bußgelder. (§ 31 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 27 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz)