Schulpartnerschaften
Allgemeines
Das Amt für Schule der Stadt Leipzig unterstützt kommunale Schulen beim Aufbau und der Pflege von nationalen und internationalen Schulpartnerschaften. An vielen Schulen der Stadt Leipzig sind Schulpartnerschaften und Schüleraustauschprojekte inzwischen zu einem integralen Bestandteil der schulischen Bildung geworden. Sie stellen eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts dar, stärken die Weltoffenheit und Toleranz der Jugendlichen und sind somit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Internationalität der Stadt Leipzig.
Bisher hat die Stadt Leipzig jährlich bis zu 60 Schüleraustausche an kommunalen Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Beruflichen Schulzentren unterstützt. Die Schüleraustauschprojekte finden überwiegend im Rahmen fester Partnerschaften mit Schulen in Deutschland und im Ausland statt. Durch fundierte pädagogische Konzepte und innovative Formate tragen sie dazu bei, den Schüler/-innen die in einer globalisierten Welt erforderlichen kommunikativen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen zu vermitteln.
Förderung
Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen beim Schulträger zu Maßnahmen des internationalen und deutsch-deutschen Schüleraustausches ist eine Schulpartnerschaft, deren Inhalte schriftlich zwischen den Partnerschulen vereinbart werden.
Antragsberechtigt sind Fördervereine der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet das Amt für Schule, Abteilung Bildung. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Antragstellungerfolgt über ein Formular. Die Anträge müssen bis zum 31. Januar des Jahres, in dem die Maßnahme stattfinden soll, eingereicht werden. In Ausnahmefällen ist auch eine unterjährige Beantragung - mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme - möglich.
Eine angemessene Eigenleistung ist in jedem Fall zu erbringen. Ein Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn nachweislich keine Förderung aus Bundes-, Landes- oder EU-Mitteln erfolgt, beziehungsweise nur eine geringe Teilfinanzierung bewilligt wurde.