Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark - viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Am 12. April 2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestimmt. Mit dem Starke-Familien-Gesetz soll den Anspruchsberechtigten eine einfachere und umfangreichere Nutzung des Bildungspaketes ermöglicht werden.
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf insgesamt 150 Euro je Schuljahr (100 Euro im August, 50 Euro im Februar)
- Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung
- Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal monatlich 15 Euro
- Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung
Zudem erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Klasssenfahrten, Schulbedarf und Teilhabeleistungen für Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II, SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht.
Diese Maßnahmen sind am 1. August 2019 in Kraft getreten.
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie zum Beispiel Informationen in Englisch, Russisch und Arabisch sowie eine Übersicht aller zuständigen Behörden in Deutschland.
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie zum Beispiel Informationen in Englisch, Russisch und Arabisch sowie eine Übersicht aller zuständigen Behörden in Deutschland.
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