Mittelstandsförderprogramm
Förderung von Wachstum und Sicherung in Krisenzeiten
Als Unternehmerin und Unternehmer leben Sie von Ihrem Mut, von Ihren Ideen und von konkreten Projekten, die Ihrem Geschäft neue Impulse geben oder es in Krisenzeiten stabilisieren. Doch die Umsetzung braucht Zeit und eine gesicherte Finanzierung.
Sie befinden sich gerade exakt an diesem Punkt? Sie haben einen Plan für ein konkretes Projekt und würden dabei gerne auf die Unterstützung Ihrer Stadt zählen? Dann stehen wir Ihnen als Wirtschaftsförderung Leipzig zur Seite.
Wir unterstützen und fördern Ihr Vorhaben: Ganz gleich ob Sie bereits in Leipzig ansässig sind, in Leipzig gründen werden oder sich hier ansiedeln möchten.
Und auch ganz gleich, ob Sie neue Mitarbeitende einstellen, ein neues Projekt oder gar Unternehmen starten wollen oder Ihr Unternehmen neu ausrichten möchten. Mit dem Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig docken wir mit unseren Maßnahmen genau hier an. Es ist speziell für kleine und mittlere Unternehmen gedacht und gemacht.
Jetzt sind Sie am Zug: Wir sind darauf vorbereitet, Sie zu unterstützen - stellen Sie uns daher gerne Ihr Projekt oder Ihre Maßnahme vor! Bitte nutzen Sie vor Antragstellung die Möglichkeit einer Vorberatung durch unsere jeweils zuständigen Ansprechpartner. Die entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie über unser Lotsentelefon: 0341 123-5885.
Maßnahmen zum Mittelstandsförderprogramm
Eine lebendige Gründerszene ist Motor für Wachstum und Fortschritt. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft, fördert Innovationen und schafft neue Arbeitsplätze. Deshalb hilft die Stadt Leipzig beim Start in die Selbstständigkeit. Diese Fördermaßnahme soll das Wachstum von neu gegründeten Unternehmen fördern und Arbeitsplätze in Leipzig schaffen.
Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung des Unternehmenskonzeptes, die erstmalig durchgeführt werden, zum Beispiel erster Mietvertrag, erste Arbeitsvertrag, erstes Coporate Design.
Diese Fördermaßnahme passt zu Ihnen, wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein konkretes Projekt planen, das Ihr dynamisches Wachstum pusht und so die nationale wie internationale Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Wichtig: Ihr Projekt soll den Umsatz spürbar oder die Beschäftigtenanzahl im Leipziger Unternehmen erhöhen. Besonders beachtet und höher gefördert werden dabei Projekte, die nachweislich sozial oder ökologisch nachhaltige Ziele verfolgen oder sonst die regionale Wirtschaft stärken (Standortbonus). Diese Ausrichtung ist allerdings kein Muss. Dann werden 30 % Ihrer Projektkosten bezuschusst.
Flyer Mittelstandsprogramm "Nachhaltiges Wachstum" (PDF 259 KB)
Steckbrief zur Maßnahme "Nachhaltiges Wachstum" (PDF 410 KB)
Als Unternehmen können Sie immer wieder in schwierige Phasen geraten. In der Regel müssen Sie Ihr Geschäftsmodell dann anpassen, um Arbeitsplätze und den Erfolg des Unternehmens weiterhin zu sichern. Diese Fördermaßnahme unterstützt Sie bei einem Vorhaben, mit dem Sie den Umsatz oder die Zahl der Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen stabilisieren möchten. Zu solchen Vorhaben zählen unter anderem zukunftsorientierte Projekte, neue Produkte und Dienstleistungen, neue Märkte, etc. Auch hier würdigen wir Projekte, die den Wirtschaftsstandort Leipzig stärken durch einen höheren Förderanteil (Standortbonus).
Flyer Mittelstandsprogramm "Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei Nachfolge" (PDF 266 KB)
Innovation bedeutet für ein Unternehmen ein potentielles Alleinstellungsmerkmal - und für den Markt und die Gesellschaft eine echte Bereicherung. Deshalb unterstützt die Stadt Leipzig Gründungen, die mit einer innovativen Geschäftsidee an den Start gehen. Ob Sie dabei eher technologieorientiert ticken, mit einer besonders ausgefallenen Idee punkten oder durch den Zusammenschluss kleiner Unternehmen für Furore sorgen möchten: Wir sind dabei und fördern Ihr Vorhaben, wenn es uns überzeugt.
Flyer Mittelstandsprogramm "Prämie für innovative Gründer" (PDF 220 KB)
Steckbrief zur Maßnahme "Prämie für innovative Gründer" (PDF 307 KB)
Wenn Sie Ihren Meister gemacht haben und jetzt den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, sind wir an Ihrer Seite. Mit der Meistergründungsprämie fördert die Stadt Leipzig Gründungen im Handwerk, um damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Eine hilfreiche Maßnahme, die Ihnen gerade am Anfang ein wenig den finanziellen Druck nehmen soll.
Flyer Mittelstandsprogramm "Meisterprämie" (PDF 266 KB)
Steckbrief zur Maßnahme "Meistergründungsprämie" (PDF 236 KB)
Wir fördern Projekte, welche zur (Weiter-) Entwicklung mindestens eines der Leipziger Wirtschaftscluster (Automobil- und Zuliefererindustrie; Energie und Umwelttechnik; Logistik; IT-, Medien- und Kreativwirtschaft; Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie), der Industrieunternehmen oder der Tourismuswirtschaft beitragen.
Die Projekte sollen zum Ziel haben, die überregionale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Stadt Leipzig in den Clustern zu steigern und den Wirtschaftsstandort Leipzig national und international sichtbar zu machen. Dazu unterstützen wir die Kooperation von Unternehmen untereinander und mit unterstützenden Institutionen der Wissenschaft und Wirtschaft.
Durch steigende Gas- und Energiekosten sind insbesondere Handwerksbetriebe und KMU des verarbeitenden Gewerbes vor die Herausforderung gestellt, den Energieverbrauch ihrer Produktionsbereiche deutlich zu senken und möglichenfalls auf erneuerbare Energien umzustellen. Dabei können viele dieser kleineren Unternehmen die nötigen Investitionskosten nicht in Gänze abbilden. Ziel ist die Beschleunigung der Umstellung/Modernisierung von Heizung, Warmwasserbereitung, Stromversorgung und von energieintensiven Produktionsbereichen, um eine signifikante Energieeinsparung zu erreichen. Die Leipziger Betriebe sollen verstärkt auf erneuerbare Energien um-stellen.
Von der Förderung ausgeschlossene Branchen:
Antragstellung und Projektförderung
Anträge sind spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn des Förderprojektes einzureichen. Die Förderbedingungen und einzureichenden Unterlagen sind in den oben aufgeführten Maßnahmenbeschreibungen ersichtlich.
Für die Gewährung, Abrechnung und Auszahlung der Zuwendung gilt die vom Stadtrat am 17.05.2017 beschlossene "Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen im Rahmen der Wirtschaftsförderung (Fachförderrichtlinie Wirtschaft)" mit der zur Veröffentlichung freigegebenen Anlage "Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest) zum Zuwendungsbescheid".
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wie auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die wirtschaftlich selbständig sind und ihre Betriebsstätte in der Stadt Leipzig haben oder beabsichtigen eine Betriebsstätte in der Stadt Leipzig zu errichten.
Eine Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausgeschlossen, wenn diese für denselben Zuwendungszweck bereits andere öffentliche Mittel der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Sachsen erhalten haben. Es gelten die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 Der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Weitere Informationen über die "De-minimis-Beihilfen" sind auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufbar.
Form der Projektförderung
Die Zuwendungen werden als einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den förderfähigen Ausgaben gewährt und betragen in der Regel maximal 30 % der förderfähigen Kosten, wenn sie nicht als Prämie gewährt werden. Sie besteht zu 100 % aus Mitteln der Stadt Leipzig. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand entsprechend der Maßnahmenbeschreibung. Zuwendungsfähig sind Kosten, wenn sie vom Zuwendungsempfänger getragen und nachgewiesen werden, sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind und das Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
Über die Projektförderung gemäß Maßnahmensteckbriefe hinaus, vergibt die Wirtschaftsförderung Förderungen nach Maßgaben der Fachförderrichtlinie. Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung zur Antragstellung ist Voraussetzung.
Wichtig
- Bitte beachten Sie: bevor Sie mit Ihrem zu fördernden Projekt beginnen dürfen, muss Ihnen eine Bewilligung des Förderantrages vorliegen. Als Projektbeginn zählt bereits ein Vertragsabschluss.
- Der Durchführungszeitraum (Bewilligungszeitraum) ist der Zeitraum, in welchem das Projekt stattfindet. Darin enthalten ist auch der gegebenenfalls notwendige Vor- und Nachbereitungszeitraum. Daher müssen zum Beispiel der Abschluss von notwendigen Verträgen (zum Beispiel Auftragsvergabe, Arbeitsverträge, Mietverträge), Anmeldungen (zum Beispiel für eine Messe), die Bezahlung von Rechnungen/ Vergütungen oder das Schaffen von Arbeitsplätzen ebenfalls in diesem Zeitraum liegen.
- Zwischen Antragstellung und Bewilligung ist eine Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen einzuplanen. Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag daher rechtzeitig.
Antrag stellen – jetzt auch digital möglich
Ab sofort können Anträge über das Onlineportal Amt24 des Freistaates Sachsen für das Mittelstandsförderprogramm vollkommen digital gestellt werden.
Einfach mit Ihrer eID anmelden und Förderung beantragen.
Das hilft nicht nur Papier zu sparen, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung Ihres Antrages, da die notwendige Datenerfassung reduziert wird und Übertragungsfehler vermieden werden.
Eine Anleitung zur Antragstellung auf Amt24 finden Sie hier (PDF 3,48 MB).
Folgende Formulare müssen im Rahmen der Onlineantragstellung eingereicht werden:
Maßnahmenbezogene Projekt-/ Unternehmensbeschreibung:
- Detaillierte Projektbeschreibung zur Maßnahme „Gründungsförderung“ (PDF 81 KB)
- Detaillierte Projektbeschreibung zur Maßnahme „Nachhaltiges Wachstum“ (PDF 102 KB)
- Detaillierte Projekt/Unternehmensbeschreibung zur Maßnahme „Prämie für innovative Gründer" (PDF 93 KB)
- Detailliere Projekt/Unternehmensbeschreibung zur Maßnahme „Meistergründungsprämie“ (PDF 70 KB)
- Detaillierte Projektbeschreibung zur Maßnahme „Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge" (PDF 102 KB)
- Detailliere Projektbeschreibung zur Maßnahme „sonstiges Projekt gemäß Fachförderrichtlinie“ (PDF 67KB)