Die entsprechenden Nachweise werden jeweils an den Eingängen durch Sicherheitspersonal beziehungsweise städtische Bedienstete kontrolliert. Die negativen Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein – vor Ort ist es zudem nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Die Zugänge zu den Verwaltungsgebäuden werden gegebenenfalls reduziert, um die Kontrollen zu ermöglichen.
Maskenpflicht gilt weiterhin
In den Eingangsbereichen der städtischen Liegenschaften weisen Schilder auf die Neuregelung hin. Die 3G-Pflicht geht auf die neue Sächsische Coronaschutzverordnung zurück und dient dem Gesundheitsschutz der Besucher und Mitarbeiter. Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem zur Kontakterfassung angehalten, sollen sich möglichst digital mittels Corona-Warn-App im jeweiligen Amt in dem Verwaltungsobjekt registrieren lassen. Darüber hinaus gilt beim Besuch weiterhin eine generelle Maskenpflicht in den städtischen Liegenschaften.