Leistungsbeschreibung
Administrative Unterstützung bei der Umsetzung der KU-Förderung im EFREFördergebiet
Leipziger Westen
Die Stadt Leipzig, Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS), beabsichtigt zu oben genanntem
Aufgabenbereich für den Leistungszeitraum 02.01.2020 bis 31.12.2020 (12 Monate) einen
Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe steht noch unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe für
2020.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um freiberufliche Leistungen im Sinne von §
130 GWB und § 74 VgV. Die Leistungen sind nicht eindeutig und abschließend beschreibbar. Der
geschätzte Wertumfang liegt unter dem EU-Schwellenwert.
Ausgangssituation:
Anknüpfend an die erfolgreiche Förderung von kleinen Unternehmen in den benachteiligten
Stadtgebieten Leipzig – Lindenau/Plagwitz mit EFRE-Mitteln aus der EU-Strukturfondsperiode
2007 bis 2013 wurde im September 2016 erneut ein KU-Beihilfe-Programm aufgelegt, aus dem
Investitionen von kleinen Unternehmen, die sich in den beiden Leipziger EFRE-Gebieten
ansiedeln oder erweitern wollen, bezuschusst werden können. Die Förderung erfolgt auf der
Grundlage der kommunalen Förderrichtlinie "Gewährung von Investitionsbeihilfen für kleine
Unternehmen in den EFRE-Fördergebieten Leipziger Westen und Leipziger Osten" (veröffentlicht
im Leipziger Amtsblatt am 03.09.2016) und unter Beachtung der förderrechtlichen Bestimmungen
der SAB.
Informationen zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen und zur KU-Förderung gibt es unter:
www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/foerdergebiete/leipziger-westen/efre-leipzigerwesten-
2014-2020/
Der Aufgabenbereich "Administrative Unterstützung bei der Umsetzung der KUFörderung"
wurde bereits in den Zeiträumen 6/2016 bis 12/2017 und 1/2018 bis 12/2019 durch
separate Auftragsvergaben umgesetzt.
Eine dritte Auftragsvergabe für den Zeitraum 1/2020 bis 12/2020 ist erforderlich, weil dafür ein
entsprechender Leistungsbedarf besteht und dieser nicht durch eigenes Personal der
Stadtverwaltung abgedeckt werden kann.
Leistungsumfang
Ausgehend von den Erfahrungen aus den bisherigen Leistungszeiträumen, dem aktuellen
Umsetzungsstand der KU-Beihilfe im EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen wird der noch
erforderliche Leistungsumfang in 2020 mit circa 160 – 170 Stunden veranschlagt. Dabei wird von
circa 15 noch zu bearbeitenden Förderfällen (KU-Einzelprojekte) sowie drei Sitzungen des
Förderbeirats in 2020 ausgegangen.
Auftragsgegenstand / Aufgabenbereiche
1. Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung der Sitzungen des Förderbeirats zur Bewertung der KU-Förderanträge
Im Turnus von ca. 4-6 Wochen trifft sich der Förderbeirat, die KU-Clearingrunde -ein informelles
Gremium, bestehend aus Vertretern/-innen der IHK Leipzig, der HWK Leipzig, dem Amt für
Wirtschaftsförderung und dem AWS. In der Sitzung werden die beim Amt für Wirtschaftsförderung
eingegangenen Förderanträge besprochen, bewertet und ein Votum für oder gegen die
Förderung abgegeben. Die/Der Beauftragte unterstützt das AWS bei der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen.
2. Beratung bei der förderrechtlichen Prüfung der KU-Förderanträge und der Entscheidung zu den Anträgen
Die/Der Beauftragte berät das AWS bei der förderrechtlichen Prüfung der KU-Förderanträge und
unterstützt das AWS bei der fachlichen Stellungnahme im Rahmen des Auswertungs- und
Prüfberichts und ggf. bei der Erstellung von Zuwendungs- beziehungsweise Ablehnungsbescheiden.
3. Unterstützung des AWS bei der administrativen Umsetzung der KU-Fördervorhaben
Die/Der Beauftragte unterstützt das AWS bei der Umsetzungskontrolle (Einhaltung der Vorgaben
aus den Weiterleitungsbescheiden).
4. Unterstützung des AWS bei der Abrechnung der KU-Fördervorhaben und der Verwendungsnachweisführung gegenüber der SAB
Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Mittelflusses der im AWS-Haushalt gebundenen
Projektmittel sollen die KU-Projektträger mehrmals im Durchführungszeitraum
Zwischenabrechnungen vornehmen und die bislang getätigten Ausgaben nachweisen. Die
Mittelanforderungen sind durch das AWS zu prüfen, ggf. sind fehlende Belege nachzufordern,
anschließend sind die KU-Projektträger über das Prüfergebnis zu informieren und die
Auszahlungen sind zu veranlassen. Hierbei soll die/der Beauftragte das AWS beraten und
unterstützen.
Im zweiten Schritt muss das AWS als Zuwendungsempfänger gegenüber der SAB ein formelles
Auszahlungsverfahren durchlaufen, um die vorfinanzierten EFRE-Mittel abrufen zu können. Dazu
sind mehrmals im Jahr formgebundene Auszahlungsanträge zu erstellen. Hierbei soll die/der
Beauftragte das AWS ebenfalls beraten und unterstützen.
Abforderbare Vergabeunterlagen:
Eignungs- und Zuschlagskriterien
Anforderungen an die Angebotsabgabe:
1. Nachweis der Eignung durch Erläuterung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters sowie Nachweis der Qualifikationen und Erfahrungen der Projektmitarbeiter/-innen durch entsprechende Angaben*,
2. Grobkonzept zur Umsetzung der Aufgabenbereiche inklusive Beschreibung der Methoden
zur Erfüllung der Aufgaben und Angaben über den vorgesehenen Personaleinsatz,
3. Honorarangebot mit Kostenkalkulation (Zuordnung des Leistungsumfangs zu den einzelnen
Aufgabenbereichen, Gesamthonorar zzgl. Nebenkosten sowie Nettohonorarstundensätze
pro Person).
*Erläuterungen zu 1.
a) Die Ausschreibung richtet sich an freiberuflich Tätige oder Unternehmen, die
vergleichbare Leistungen am Markt anbieten und bereits erbracht haben.
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. In diesem Fall ist im Angebot anzugeben,
welcher Partner für die Angebotsabgabe verantwortlich ist. Der Einsatz von Personen,
die in von der Arbeitsverwaltung oder über Bundesfreiwilligendienst geförderten
Beschäftigungsverhältnissen stehen, ist für die Leistungserbringung ausgeschlossen.
b) Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters sind
Angaben zum Unternehmensprofil und zu den in den letzten 5 Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen mit Angabe von Leistungszeitraum und Auftraggeber zu
machen.
c) Das Merkblatt "Information gem. §13 und §14 DSGVO und Einwilligungserklärung" ist
ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beizufügen.
Einreichung:
Das Angebot ist bitte unterschrieben als kopierfähiges Dokument zu senden an:
Stadt Leipzig
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Abteilung Stadtteilentwicklung/Stadterneuerung (64.3)
04092 Leipzig
Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 13.12.2019.
Die Bindefrist der Angebote endet am 31.01.2020.
Ansprechpartner: Herr Raschke, Tel. 0341/123 5512, E-Mail-Adresse: norbert.raschke@leipzig.de