Der entsprechende Antrag ist auf www.leipzig.de/elternsein im Bereich Unterhalts- und Sorgerecht / Beurkundungen abrufbar. Neben dem neuen Online-Formular steht der Antrag auch weiterhin als interaktives PDF zum Download bereit.
Die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge dient im Rechtsverkehr (zum Beispiel bei Behörden, Schule, Bank oder Arzt) als Nachweis. Sie wird auf Antrag ausgestellt. Antragsberechtigt ist eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter, die in Leipzig wohnt.
Alleinsorgeberechtigte Väter können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.