Sie möchten wissen, wie Sie in Ihrem Betrieb das testen Ihrer Mitarbeiter gewähleisten können?
Dieser Prozess gestaltet sich wie folgt:
- Das Unternehmen muss zuerst den oder die verantwortlichen Mitarbeitenden zur Durchführung von Antigen-Schnelltests schulen lassen.
- Nach Erhalt des Schulungszertifikates wird die betriebliche Testung beim Gesundheitsamt angezeigt. Die Anzeige muss die Unternehmensdaten, den verantwortlichen Ansprechpartner und die E-Mail-Adresse enthalten, über die positive Testergebnisse unverzüglich an das Gesundheitsamt zu übermitteln sind. Die Anzeige erfolgt über die Mail: gesundheitsamt@leipzig.de.
- Anschließend registriert das Gesundheitsamt das Unternehmen für das e-Portal, so dass mit der betrieblichen Testung begonnen werden kann.
Als Nachweis für die betriebliche Testung gilt ein sachsenweit einheitliches Formular (116 KB).
Häufig gestellte Fragen:
- Wer bietet Schulungen zur Durchführung von Antigen-Schnelltests an? Die Schulungen werden von den Rettungs- und Hilfsorganisationen (Deutsches Rote Kreuz, Johanniter) angeboten.
- Gilt der Nachweis der betrieblichen Testung für 24 Stunden? Ja, nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gilt der Nachweis für die Dauer von 24 Stunden, auch zur Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen.
- Muss das Angebot zur Testung auch für geimpfte oder genesene Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden? Soweit der gleichwertige Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist bzw. Arbeitnehmer einen bestehenden Schutz nachweisen können, ist ein Testangebot nicht erforderlich.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt: gesundheitsamt@leipzig.de.