Verboten hingegen ist das Befahren des Gewässers mit maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen aller Art, das Betreten von beiderseitig 20 Meter breiten Uferbereichen und das frei laufen lassen von Hunden entlang des Floßgrabens.
Aufgrund von Empfehlungen des Eisvogel-Monitoringberichtes konnten die Öffnungszeiten des Floßgrabens gegenüber dem Jahr 2014 von vier auf sieben Stunden ausgedehnt werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2015 (Die Allgemeinverfügung wurde ab dem 5.9.2015 aufgehoben). Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie im Amtsblatt Nr. 23/2014 auf Seite 10 nachlesen.
Hintergrund
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch äußerst sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. Eine herausragende Bedeutung hat er als Brutstätte für den Eisvogel, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist und eine Zielart des europäischen Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald" darstellt. Eine 2014 im Leipziger Auwald durchgeführte Brutvogelkartierung erbrachte Brutnachweise für insgesamt acht Revierpaare, die insgesamt 16 Bruten zum Ausfliegen brachten. Am Floßgraben direkt wurden zwei Eisvogel-Brutpaare nachgewiesen.
Die Reproduktionsperiode des Eisvogels im Floßgraben kann bereits Anfang März beginnen. Gerade zu Beginn der Reproduktionsphase reagiert die Art auf Störungen besonders empfindlich, insbesondere da die Bindung an den Nistplatz noch weniger stark ausgeprägt ist und die Vögel viel Zeit zum Graben der Brutröhren benötigen.