Das Sonderprojekt "Gesetzliche Vertretung" für die sogenannten "herrenlosen Grundstücke" hat für erste Grundstücke nachträglich Verkaufserlöse an Erben ausgezahlt. Für drei Grundstücke überwies die Stadt den Erben insgesamt rund 17.000 Euro plus knapp 7.000 Euro an Zinsen. Die Zahlungen belasten nicht den städtischen Haushalt, da das Geld beim Erstverkauf an die Stadt geflossen und auf einem Verwahrkonto angelegt war. Der Stadt entsteht durch die Auszahlung kein finanzieller Schaden. Zugleich kündigt die Stadt an, in der Vergangenheit noch nicht erhobene Gebühren noch in diesem Jahr nachzufordern.
Die Dienstberatung des Oberbürgermeisters hat ferner beschlossen, dass bisher nicht gezahlte Zinsen an Erben in Höhe von 1,8 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt werden. Die Zinsen waren in den vergangenen Jahren auf den Verwahrkonten, auf denen die Verkaufserlöse der durch die gesetzlichen Vertreter verkauften Grundstücke gebucht sind, angefallen. Der Stadt entsteht auch hier kein buchhalterischer Schaden.
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- Einsicht für alle Leipziger Stadträtinnen und Stadträte in die Akten des ''Sonderprojekts gesetzliche Vertretung''
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