Aktuell stehen dafür rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages muss die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm noch genehmigen. Die Beantragung des Corona-Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) soll im März starten.
Zuschuss hilft kleinen Unternehmen
Das Zuschuss-Programm richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Sachsen, die aufgrund der Corona-Notfall-Verordnung im Dezember 2021 mindestens 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten. Wegen niedriger betrieblicher Fixkosten erhalten sie lediglich geringe Zuschläge (Personalkostenpauschale und Eigenkapitalzuschuss) zur fixkostenorientierten Überbrückungshilfe des Bundes. Unternehmen, die mehr als einen Mitarbeiter (ein Vollzeitäquivalent) beschäftigen, sind im Bundesprogramm "Neustarthilfe" nicht antragsberechtigt.
Freistaat stockt Überbrückungshilfe auf
Der Freistaat Sachsen wird die Überbrückungshilfe in den drei Monaten auf jeweils mindestens 1.500 Euro aufstocken. Da nur ein Teil der Überbrückungshilfe angerechnet wird, kann der Gesamtbetrag aus Überbrückungshilfe und Landes-Zuschuss auch deutlich über 1.500 Euro pro Monat liegen. Die Personalkostenpauschale und der Eigenkapitalzuschuss – das sind frei verwendbare Aufschläge auf die Überbrückungshilfe – werden nicht angerechnet, sondern gehen ungemindert an das Unternehmen.
Auch die anteilige Erstattung der Kosten für Auszubildende sowie für Hygienemaßnahmen und für Marketing- und Werbekosten, des Wertverlusts von verderblichen Waren und Saisonwaren sowie die branchenspezifischen Hilfen – etwa für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft sowie die Reisebranche – erhält das Unternehmen zusätzlich.