Antragsberechtigt sind alle gewerblich betriebenen Filmtheater in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Um die Preise für alternative/ nichtgewerbliche Spielstätten können sich Organisationen, Einrichtungen, Initiativen sowie kommunale Kinos bewerben, die sich kontinuierlich für den anspruchsvollen Film engagieren. Aufgrund der langen coronabedingten Kinoschließungen im Jahr 2021 müssen diesmal nur mindestens vier Monate Spielbetrieb nachgewiesen werden.
Die Anträge können bis zum 10. Mai 2022 bei der Mitteldeutschen Medienförderung in digitaler Form eingereicht werden.
Mit den Kinoprogrammpreisen wird der Einsatz mitteldeutscher Filmtheater für den anspruchsvollen Film honoriert und der Ausbau einer vielfältigen und interessanten Kinolandschaft in Mitteldeutschland gefördert. Prämiert wird vor allem die Qualität des Vorjahresprogramms. Neben der allgemeinen Güte der gezeigten Filme achtet die Jury aus Film- und Kinofachleuten dabei unter anderem auf einen hohen Anteil deutscher – insbesondere mitteldeutscher – Filme. Ebenfalls positiv bewertet wird ein Engagement in den Bereichen europäischer Film, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentarfilm und Kurzfilm.
Die Verleihung der Kinoprogrammpreise Mitteldeutschland findet im Rahmen der 22. Filmkunstmesse Leipzig (19. bis 23. September 2022) statt.
Weitere Informationen
Weitere Infos, die Antragsformulare und das dazugehörige Merkblatt sind unter www.mdm-online.de zu finden.