Eine Ausnahme gilt nach der Corona-Schutz-Verordnung zunächst für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde. Diese Personen erhalten Zutritt zu Veranstaltungen mit dem Nachweis eines innerhalb der letzten 24 Stunden erfolgten negativen Testnachweises eines Antigen-Schnelltests beziehungsweise innerhalb der letzten 48 Stunden negativen Testnachweises eines PCR-Tests und einer ärztlichen Bescheinigung, in der angegeben ist, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.
Kinder unter 6 Jahren können Veranstaltungen ohne Testnachweis besuchen. Für Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Testnachweis nicht erforderlich, da diese einer Testpflicht während des Schulbetriebes in der Schule unterliegen.
Sämtliche notwendigen Zertifikate, und Personalausweise und Schülerausweise werden beim Eintritt überprüft. Für bereits gekaufte Tickets, die wegen der 2G-Regelung nicht genutzt werden können, wird ein Gutschein für einen späteren Veranstaltungsbesuch ausgestellt. Besucherservice und Theaterkassen informieren gern zu Umtausch und dem aktuell gültigen Hygienekonzept. Die jeweils aktuellen Hinweise finden sich auch auf den Webseiten der Kulturbetriebe.