Diese erlaubt nach § 74 den Kommunen im Freistaat "eine Haushaltssatzung für zwei Jahre, nach Jahren getrennt" zu erlassen. Der Freistaat Sachsen veranschlagt seine Aufwendungen und Erträge schon seit 1999 für zwei Jahre. Die sächsische Landeshauptstadt praktiziert dieses Verfahren ebenfalls erfolgreich schon viele Jahre. Auch in anderen Bundesländern besteht eine solche Möglichkeit. Städte wie Stuttgart oder Köln machen davon seit längerem Gebrauch.
Die Anlehnung an den zeitlichen Modus des Freistaates bietet Leipzig greifbare Vorteile. So erhöht sie die Planungssicherheit bei den Zuweisungen aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) und ist günstiger im Hinblick auf Fördermöglichkeiten und -perioden. Für die Verwaltung entfällt zudem das aufwändige und komplizierte Verfahren der Haushaltsaufstellung für ein Jahr. Dies schafft mehr Spielräume für das Kerngeschäft in den Ämtern und für die Arbeit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Außerdem schafft der zweijährliche Rhythmus der Haushaltsplanung mehr Zeit, die Ertrags- und Aufwandsstruktur der Stadt Leipzig zu analysieren. Vereine und andere Empfänger freiwilliger Leistungen der Kommune erhalten eine längere Planungssicherheit. Zudem entfällt ein Antragsverfahren. Ebenso steigt mit einem Doppelhaushalt die Chance, dass Investitionsprojekte oder bauliche Unterhaltungsmaßnahmen der Kommune tatsächlich innerhalb der Gültigkeit des Haushaltsplanes fertig gestellt werden. Veranschlagte, aber nicht in Anspruch genommene Mittel müssen dann nicht mehr ins nächste Jahr übertragen werden.
Ein Doppelhaushalt gilt zwar für eine Zeitdauer von zwei Jahren, dennoch muss laut Gesetz jedes Haushaltsjahr getrennt veranschlagt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass die Ansätze für die Gewerbesteuererträge jeweils für das Jahr 2015 und 2016 ausgewiesen werden. Analog verhält es sich mit den Aufwendungen. So sind auch alle Zuschüsse für Kindertagesstätten jeweils einzeln für die beiden kommenden Jahre zu veranschlagen.
Nach dem Ratsbeschluss vom 16. April hat nun die Planung des Doppelhaushaltes begonnen. Die Einbringung in den Stadtrat ist für Oktober 2014 vorgesehen, die Beschlussfassung für März 2015.