Mit dieser Summe können Maßnahmen gefördert werden, die den barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Nutzung verbessern. Ausdrücklich erwünscht sind auch kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro und es können bis zu hundert Prozent der Kosten übernommen werden.
Betreiber/-innen, Mieter/-innen und Pächter/-innen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen können sich bewerben, wenn sie Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen – beispielsweise durch folgende Änderungen:
- Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte)
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Anlagen zur Verbesserung des Hörens
- Audio-Guides
Zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt
Mit Hilfe des Förderprogramms konnten in Leipzig schon 140 Maßnahmen zum Abschluss gebracht werden, die vielen Bürgerinnen und Bürgern dienen. So etwa ein Rollstuhlkarussell am Kids Campus in der Friedrich-Dittes-Straße, eine Audiotour für Sehbehinderte und Blinde im Grassi Museum für angewandte Kunst sowie die barrierefreie Toilette im UT Connewitz. Bis Ende 2022 werden 16 weitere Projekte fertiggestellt sein.
Der vollständige Antrag muss bis zum 30. September 2022 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Ein Expertengremium beurteilt die eingehenden Anträge nach festen Kriterien, etwa danach, wie viele Menschen das Angebot erreicht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung und die Investition muss noch im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Weitere Informationen
Die Antragsformulare, relevante Ansprechpartner/-innen sowie weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.