Schule, Horte und Kindertagesstätten
Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, gelten die folgenden Sparmaßnahmen in allen kommunalen Schulen, Horten und Kindertagesstätten ohne Unterschied der Energieversorgungsart (Fernwärme, Gas, Öl usw.).
Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, gelten die folgenden Sparmaßnahmen in allen kommunalen Schulen, Horten und Kindertagesstätten ohne Unterschied der Energieversorgungsart (Fernwärme, Gas, Öl usw.).
Angaben in Grad Celsius | Kita | Grundschule/Förderschule | Oberschule/Gymnasium/Berufsschule |
Unterrichts-, Gruppen-, Funktions- und Themenräume | 21 | 21 | 20 |
Pausen-, Bereitschafts-, Umkleide-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume | 21 | 21 | 21 |
Waschräume | 24 | 24 (Förderschulen) | keine Angabe |
Schlafräume | 18 | keine Angabe | keine Angabe |
Sporthallen | keine Angabe | 17 | 17 |
Gänge, Flure und Treppenhäuser sollen nicht beheizt werden, sofern sie lediglich als Verkehrswege genutzt werden und keine bauphysikalischen Gründe (zum Beispiel Schimmelgefahr) dem entgegenstehen. In Randbetreuungszeiten oder bei geringerer Kinderzahl sollen nur die absolut notwendigen Räume beheizt werden. In ungenutzten Räume ist die Raumtemperatur weiter abzusenken.
Die Warmwasserbereitstellung in den Oberschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulzentren wird dort eingestellt, wo es technisch machbar ist. Für Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen einschließlich Horte bleibt sie bestehen.
Alle Fenster sollten zur Stoßlüftung weit geöffnet werden. Die Stoßlüftung ist für den Austausch der Raumluft effektiver und mit deutlich weniger Heizungsverlusten verbunden als die kontinuierliche Kipplüftung. Anders in Kindertagesstätten; dort ist die kontinuierliche Lüftung über gekippte Fenster vor allem in Schlafräumen nötig, da hier eine Stoßlüftung in der Schlafenszeit nicht möglich ist.
Kinder und Erwachsene werden sensibilisiert, in Eigenverantwortung Strom zu sparen. Das Amt für Schule stellt dafür Infomaterial (zum Beispiel Infobrief Schulen) zur Verfügung. Bereits begonnene Energieeinsparmaßnahmen, wie beispielsweise die Optimierung der Heizungsanlagen, die Optimierung der Beleuchtungsanlagen und die Verbesserung der Wärmedämmung, werden fortgeführt.
Der Schwimmunterricht in der Primarstufe soll uneingeschränkt fortgeführt werden. Anderenfalls wäre das lebenswichtige Erlernen des Schwimmens weder für den aktuellen Schuljahrgang noch im Zuge von Aufholmaßnahmen aufgrund der pandemiebedingten Ausfälle für die zurückliegenden Jahrgänge möglich.
Die freien Träger der Jugendhilfe werden analog zu Energiesparmaßnahmen angehalten und über das städtische Vorgehen informiert.
Die Eigenbetriebe Kultur (Gewandhaus, Schauspiel, Oper, Musikalische Komödie, Theater der jungen Welt) bereiten Notfallpläne vor, um Energieeinsparungen bis zu 20 Prozent zu erreichen. Eine Schließung auch bei Erreichen der Energieeinsparstufe C ist derzeit nicht vorgesehen.
In den Schwimmbecken der Schwimmhallen bleibt es bei einer Temperatur von 26 Grad Celsius. Eine weitere Absenkung ist aufgrund des Schwimmunterrichtes und des Kinderschwimmens nicht vorgesehen. Falls die Energiesparstufe C ausgerufen wird, sollen die vier mit Erdgas betriebenen Schwimmhallen West, Nord, Mitte und das Sportbad an der Elster schrittweise geschlossen werden. Die mit Fernwärme beheizten Schwimmhallen Grünauer Welle, Nordost, Südost und Süd bleiben geöffnet. Dann kann allerdings der Schwimmunterricht in der Grundschule nicht mehr gewährleistet werden.
Am 26. Juli 2022 wurde bereits der Maßnahmeplan der Stadt Leipzig zur Sicherung der Gasversorgung bestätigt. Die Energieeinsparstufe B mit Einsparungen von 15 Prozent wurde in Kraft gesetzt.
Der Maßnahmenplan der Stadt Leipzig sieht die Etablierung von vier Handlungsszenarien vor:
Handlungsszenarien | Notfallplan Gas | |
Stufe A | Geringer Eingriff in die Versorgung der Objekte | Alarmstufe |
Stufe B | Starker Eingriff in die Versorgung der Objekte | Alarmstufe |
Stufe C | Stilllegung einzelner Objekte | Alarmstufe |
Stufe D | Krisenfall ohne Entscheidungsspielraum der Stadt Leipzig | Notfallstufe |
Die Stadtverwaltung strebt eine Ausweitung der Schließzeiten ihrer Ämter und Referate einschließlich derer mit Besucherverkehr zwischen Weihnachten und Neujahr an. Weitere interne Regelungen wie die Absenkung der Raumtemperatur oder die Homeoffice-Regelung sind in Kraft.