Die Parkflächen an den Ladestationen dürfen ausschließlich von Elektrofahrzeugen genutzt werden - sowohl für das reine Parken als auch für Ladevorgänge. Dafür muss eine Parkscheibe verwendet werden und die Höchstdauer ist auf vier Stunden begrenzt.
Voraussetzung für die Nutzung von Elektrostellflächen ist seit September 2015 ein sogenanntes E-Kennzeichen. Elektrofahrzeuge, die die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können mit einem E-Kennzeichen zugelassen oder auf Antrag neu gekennzeichnet werden.
Die Standorte aller Leipziger Ladestationen sind im Internet auf der Seite http://verkehrsinformationssystem.leipzig.de zu finden.