Die Stadt Leipzig informiert, dass Anträge zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen nur noch bis zum 31. Dezember an die Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLHG), Lärm- und Umweltschutz, P.O.B. 1, 04029 Leipzig, gerichtet werden können.
Einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in den Schlafräumen haben Eigentümer, Miteigentümer und Erbbauberechtigte von Grundstücken, die in der Nachtschutzzone liegen. Ein Anspruch auf baulichen Schallschutz besteht aber auch, wenn das Grundstück das Nachtschutzgebiet schneidet.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle (Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld) vom 4. November 2004 hat das ehemalige Regierungspräsidium Leipzig (seit 1. August 2008 die Landesdirektion Leipzig und seit 1. März 2012 die Landesdirektion Sachsen) Ansprüche von Betroffenen auf baulichen Schallschutz geregelt.
Die Karte des Nachtschutzgebietes kann im Internet auf der Seite leipzig-halle-airport.de unter der Rubrik Umweltschutz/Aktuelles Schallschutzprogramm oder in der Broschüre Das aktuelle Schallschutzprogramm der FLHG eingesehen werden. Die Broschüre ist über die FLHG erhältlich.
Bei Rückfragen kann die kostenfreie Hotline der FLHG genutzt werden: Tel. 0800/0078766. Anfragen per E-Mail können an die Adresse umweltfragen@leipzig-halle-airport.de gerichtet werden.
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Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm: Antragsstellung nur noch bis Jahresende möglich
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