Die Anträge auf Fördermittel können digital eingereicht werden. Das elektronische Formular sowie weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten werden unter www.leipzig.de/ukraine-hilfe eingestellt.
Förderung auch rückwirkend möglich
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben und Projekte mit folgenden Inhalten:
- Förderung des Ankommens und Einlebens in die Stadtgesellschaft für Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten
- Förderung des friedvollen Zusammenlebens aller Leipzigerinnen und Leipziger, insbesondere russisch- und ukrainischsprechender Personen.
- Unterstützung der vom Krieg betroffenen Bevölkerung und Linderung der humanitären Lage vor Ort durch Spendensammlungen, Veranstaltungen und logistische Anstrengungen in Leipzig.
Die Förderung ist auch rückwirkend möglich für Projekte, die bereits angelaufen sind. Stichtag ist der 24. Februar 2022, der Tag des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine. Anträge können Personen, Initiativen und Vereine stellen, die in Leipzig leben oder überwiegend auf dem Stadtgebiet gemeinnützig arbeiten, wenn sie in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen. Sie müssen die entsprechenden Nachweise und Unterlagen einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Projektförderung im Rahmen des Ukraine-Budgets ist das Referat für Migration und Integration. Auskunft gibt es unter der Telefonnummer 0341 123-2691 sowie per E-Mail unter migration.integration@leipzig.de.