Das Sanierungsgebiet "Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße" war das erste gewesen, das die Stadt festgelegt hatte. In dem genannten Teilbereich sind die Sanierungsziele inzwischen im wesentlichen erreicht. Mit der Teilaufhebung der Sanierungsatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem werden nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben. Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung. Zahlreiche Eigentümer haben von der Möglichkeit einer freiwilligen Ablösung unter Gewährung eines Verfahrensnachlasses von 20 Prozent Gebrauch gemacht, die ihnen die Stadt bis zum 30. September 2011 eingeräumt hatte. Für 76 Prozent der Grundstücke und Eigentumswohnungen wurde der Ausgleichsbetrag bisher entrichtet – insgesamt knapp 590.000 Euro. Für die übrigen 24 Prozent wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben. Die eingenommenen Mittel setzt die Stadt im verbleibenden Sanierungsgebiet ein.