Die Regelung gilt auch für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse in ganz Deutschland. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Der Beschluss wurde von den über 600 im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde in einer Sondersitzung des Präsidiums gefasst.