Grundlage für das Verbot sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde. Nach den derzeit erkennbaren Umständen ist die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet – auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann alleinig ein Versammlungsverbot als geeignete Maßnahme zur Verhinderung eines unfriedlichen Versammlungsverlaufs gesehen werden. Die Versammlungsbehörde begründet in ihrem Verbotsbescheid umfangreich, dass vorliegend ein unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu erwarten ist. Eine unfriedliche Versammlung ist nicht von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Darüber hinaus kann nach der Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig eine effektive Gefahrenabwehr ausschließlich über eine Verbotsverfügung gewährleistet werden.
Der Beginn der Demonstration war für 17 Uhr in der Wolfgang-Heinze-Straße angemeldet und sollte im weiteren Verlauf den Promenadenring tangieren, einen Verlauf durch die Stadt Leipzig nehmen und auf der Richard-Wagner-Straße mit einer Abschlusskundgebung enden.