Damit setzen die Stadt Leipzig und die Verkehrsbetriebe die guten Erfahrungen der gemeinsamen Kontrollen fort, indem sie diese wieder intensivieren.
Gemeinsam werden in zwei Schichten am Tag drei gemischte Teams aus Bediensteten der Polizeibehörde und Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Leipziger Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die Maskenpflicht beziehungsweise Fahren ohne Fahrausweis aufnehmen und entsprechend ahnden. Mit der Intensivierung von Kontrollen wird einerseits auf die steigende Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen und andererseits auf den Anstieg von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung reagiert.
„Durch die Kontrollen und Gespräche in der Vergangenheit wissen wir, dass viele Fahrgäste ganz selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen um sich und andere zu schützen“, sagt Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes. „Gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung besteht jedoch, abgesehen von den klar geregelten Ausnahmen, für jeden Fahrgast die Pflicht dazu.“ Unter anderem sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ausgenommen.
Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV gilt
Im öffentlichen Nahverkehr in Sachsen gilt weiterhin die Pflicht zum ordnungsgemäßen Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Darüber informieren die Leipziger Verkehrsbetriebe an den Türen und in den Fahrzeugen mit Ansagen. Aufgrund der stetig ansteigenden Zahlen gemeldeter Corona-Infektionen werden die Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen nun deutlich verstärkt. Für Verstöße gegen die geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (siehe Paragraf 3 zur Maskenpflicht) können Bußgelder verhängt werden – die Regelsätze ergeben sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.