Um das gesellschaftliche Engagement zu unterstützen, hat der Freistaat ein neues Förderprogramm beschlossen, dass zum einen die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen. Zum anderen ist das Ziel der Förderung eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen zwischen allen Menschen, gleich welcher Herkunft.
Gemeinnützige Einrichtungen und sächsische Kommunen können für Projekte, die Integrationsarbeit für beinhalten einen Antrag für projektbezogene Personal- und Sachausgaben stellen.
Später stattfindende Vorhaben können immer bis zum 1. Oktober des Vorjahres einen Förderanteil beantragen. Der Förderanteil des Freistaat Sachsens beträgt bis zu 90 Prozent.
Richtlinie "Integrative Maßnahmen"
Antragssteller Teil 1
- Gemeinnützige Träger
- Vereine und Verbände
- kommunale Gebietskörperschaften
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- anerkannte Religionsgemeinschaften
Förderungsfähige Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund
- Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Personen mit und ohne Migrationshintergrund fördern
- Information, Beratung und Unterstützung von Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere von Asylsuchenden und Flüchtlingen
- Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen
- Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung demokratischer und integrationsfördernder Migrantenselbstorganisationen wissenschaftliche Begleitung von neuen Handlungsansätzen im Integrationsbereich mit dem Ziel, deren Wirksamkeit einzuschätzen und den Transfer innovativer Ansätze zu ermöglichen
- besondere Modellvorhaben nach Förderbekanntmachung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Antragssteller Teil 2
- Landkreise und Kreisfreie Städte
Förderungsfähige Maßnahmen Kommunen
- Unterstützung der Integrationsarbeit vor Ort durch Förderung einer zusätzlichen "Koordinationskraft Integration" je Landkreis/je Kreisfreier Stadt insbesondere zur Stärkung der Arbeit lokaler und regionaler Netzwerke oder für Koordinierungsaufgaben im Bereich Integration
- Unterstützung von niedrigschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturmittlung, die mit kommunalen Trägern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Trägern oder anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen kooperieren können
- Unterstützung von Kommunen oder der von ihnen mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Träger durch eine anteilige Förderung von Ausgaben, die in Verbindung mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach §5 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen können
Bewilligungsstelle und Antragsunterlagen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Antragsunterlagen: www.sab.sachsen.de/service-kontakt/
Antragsfrist
1. Oktober 2016 für Projekte im Jahr 2017
künftig jeweils der 1. Oktober des Vorjahres
Weitere Informationen zur Förderung "Integrative Maßnahmen"
E-Mail: integration@sms.sachsen.de