„Da es nicht möglich ist, die Zutrittsberechtigungen vor den Tierhäusern und der Gastronomie zusätzlich jeweils einzeln zu kontrollieren, und weil wir zudem das Ansinnen der Regierung unterstützen, haben wir uns dazu entschlossen, die 2G-Regel auf den gesamten Zoo anzuwenden“, erklärt Zoodirektor Prof. Jörg Junhold.
Für Besucher des Zoos heißt das konkret, dass am Haupteingang entweder der Impfnachweis, die Ausnahmebescheinigung oder der Nachweis einer COVID-19-Genesung vorgelegt werden muss, um Zutritt in den Zoo zu erhalten.
Nach wie vor gilt im Zoo die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Tierhäusern und an Engstellen beziehungsweise immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Alle weiteren Regelungen zum Zoobesuch sowie auch die Ausnahmebestimmungen für Kinder ab 6 Jahren und Schüler finden Sie gebündelt auf offen https://www.zoo-leipzig.de/aktuelles/offen/