September werden die Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages gewählt. (In Leipzig findet zusätzlich für sechs Wahlbezirke eine Teil-Wiederholung der Kommunalwahlen vom Juni statt.)
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten per Post erhalten haben, und der Personalausweis mitzunehmen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des zuständigen Wahlraums vermerkt. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal ist im Internet unter leipzig.de/wahlen zu finden; notfalls kann es auch bei Nachbarn erfragt werden.
Hinweis für Bewohner des Waldstraßenviertels westlich der Waldstraße
Am Wahltag findet im Zentralstadion von 14 bis 16 Uhr ein Fußballspiel statt. Deswegen wird es in der Zeit ab 11 Uhr Verkehrseinschränkungen geben. Der Zugang zu den Wahlräumen im Sportforum für die Wahlbezirke 0500 und 0510 ist für Wählerinnen und Wähler gewährleistet. Dennoch wird empfohlen, möglichst vor dem Spiel wählen zu gehen.
Ablauf im Wahllokal
Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen. Nachfolgend erhält jeder Wähler am Eingang des Wahlraumes durch ein Wahlvorstandsmitglied den Stimmzettel. Mit diesem begibt sich der Wähler in die Wahlkabine bzw. Wahlzelle und kennzeichnet dort den Stimmzettel.
Bei der Bundestagswahl gibt es in den beiden Wahlkreisen 153 Leipzig I (Stadtbezirke Nordost, Ost, Alt-West, Nordwest und Nord) und 154 Leipzig II (Stadtbezirke Mitte, Südost, Süd, Südwest und West) unterschiedliche Stimmzettel. Sie unterscheiden sich durch die Bewerber um das Wahlkreismandat auf der linken Stimmzettelseite.
Möglichkeiten der Stimmabgabe
Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten, blau-gedruckten Hälfte des Stimmzettels).
Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf der Wähler nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Kennzeichnet der Wähler auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge, führt dies zur Ungültigkeit seiner Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (in Sachsen 9 Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.
Der Wähler braucht seine Erststimme sowie seine Zweitstimme nicht derselben Partei zu geben. Vielmehr kann ein Wähler seine Stimmen "splitten", indem er seine Erststimme für den Wahlkreisbewerber einer bestimmten Partei und seine Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei abgibt (sogenanntes Stimmensplitting). Der Wähler kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben; in einem solchen Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Erst- und Zweitstimme
Mit seiner Erststimme bestimmt der Wähler unmittelbar, welcher Bewerber seines Wahlkreises ihn im Deutschen Bundestag vertreten soll, während er mit der Zweitstimme die Landesliste der von ihm bevorzugten Partei mit allen von der Partei aufgestellten Bewerbern in der dort festgelegten Reihenfolge wählt.
Für die Sitzverteilung, das heißt für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, sind grundsätzlich die für die Landeslisten der Parteien bundesweit abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen im Bundesgebiet erhalten oder die nicht mindestens drei Wahlkreissitze errungen haben.
Noch in der Wahlzelle ist der Stimmzettel mit der Schrift nach innen zu falten. Mit dem gefalteten Stimmzettel begibt sich der Wähler zum Tisch des Wahlvorstandes. Nach Prüfung der Wahlbenachrichtigung bzw. des Ausweises ist der Stimmzettel in die Urne einzuwerfen. Damit ist die Wahl ist vollzogen.
Wahlbriefe können bis 18 Uhr in den Briefkasten der Briefwahlstellen eingeworfen werden
Wahlbriefe können noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten am Eingang der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus (Lotterstraße) eingeworfen werden.
Präsentation der Wahlergebnisse
Zur Präsentation der Leipziger Wahlergebnisse sind am Wahlabend alle in das Neue Rathaus eingeladen. Der Haupteingang des Rathauses ist ab 17 Uhr für Besucher geöffnet. Um 17:30 Uhr führt der Wahlleiter Dr. Josef Fischer im Festsaal ins Wahlgeschehen sowie in die Wahlpräsentation ein.
Die Wahlergebnisse werden auch simultan im Internet unter www.leipzig.de/wahlen neben vielen anderen Informationen zur Wahl bereitgestellt.
Fragen zur Wahlberechtigung oder zum Wahllokal werden unter Telefon 0341^ 123-2865 entgegen genommen.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie unter leipzig.de/wahlen .
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Zur Bundestagswahl am 27. September 2009
Datum: