Neue Gebührensätze für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
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Aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters:
Neue Gebührensätze für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Für die Stadt Leipzig müssen die Abfallwirtschaftsgebühren neu kalkuliert werden. Kosten und Mengen sowie die Leerungen und Behälterzahlen in der Abfallentsorgung ändern sich. Zudem wird mit der Behälterbereitstellung eine neue, gebührenpflichtige Dienstleistung angeboten. Änderungen ergeben sich auch für die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. Am 11. November 2020 wird die Ratsversammlung über die Neufassungen der Satzungen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung ab 1. Januar 2021 entscheiden.
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen für die Jahre 2021/2022 voraussichtlich um 2,66 Mio. Euro gegenüber den Vorjahren 2019/2020. „Insbesondere die Materialkosten erhöhen sich. Um die Bioabfallsammlung für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu gestalten, werden innerhalb der Jahre 2021 und 2022 alle Biotonnen ausgetauscht. Gut erhaltene Behälter werden gereinigt und wiedereingesetzt. Alte, verschlissene Behälter werden durch neue ersetzt. Gleichzeitig erhalten alle Biotonnen ein Identsystem“, erklärt Heiko Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport. „Neben den erhöhten Materialkosten sind auch die Kosten für die Entsorgung des kommunalen Anteils der Gelben TonnePLUS und der Blauen Tonne gestiegen. Im Gegenzug sinken dafür die Entsorgungskosten beim Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen um 6,67 Euro pro Tonne im Vergleich zu den Vorjahren 2019/2020.“Neues Leistungsangebot: Behälterbereitstellung„Ab 2021 bieten wir den Leipzigerinnen und Leipzigern den Transport der Abfallbehälter zum Bereitstellplatz als zusätzlichen Service an“, erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig. „Wir übernehmen die Behälterbereitstellung auf Antrag für Grundstückseigentümer, die beispielsweise aufgrund enger Straßenverhältnisse die Abfalltonnen an der nächsten befahrbaren Straße bereitstellen müssen.“ Der Transportweg muss dabei bestimmte, dem Arbeitsschutz entsprechende Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine maximale Länge von 30 Metern, eine Durchgangshöhe von 2 Metern sowie ebenerdig und ausreichend befestigt sein.
„Die Gebühr für die Behälterbereitstellung beträgt pro durchgeführten Transport 1,77 Euro für Abfalltonnen bis 240 Liter und 6,77 Euro für 1.100-Liter-Restabfalltonnen“, fasst Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zusammen. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten sinken die Leerungsgebühren bei den 240-Liter-Restabfalltonnen um 0,14 Euro und bei den 1.100-Liter-Behältern um 1,65 Euro pro Leerung. Bei Restabfalltonnen mit 60 Litern steigt die Leerungsgebühr um 0,02 Euro, bei 80 Litern um 0,40 Euro und bei 120 Litern um 0,15 Euro. Die monatliche Verwertungsgebühr bei regulärer 14-täglicher Entsorgung steigt für die einzelnen Behälterarten um 0,46 Euro bis 6,49 Euro. Sie ist bei wöchentlicher Leerung doppelt so hoch. Die Biotonnenfestgebühr sinkt zwischen 0,12 Euro und 0,47 Euro pro Monat, wenn sie regulär aller 14 Tage zur Leerung bereitgestellt wird. Erfolgt eine Umstellung auf wöchentliche Entsorgung, verdoppelt sich die monatliche Festgebühr.
Fehlbefüllungen in WertstofftonnenMit Blick auf das Trennungsgebot von Abfällen und Wertstoffen erfolgt eine Ergänzung zur Leerung der bereitgestellten Abfallbehälter: Bei wiederholten oder anhaltenden Fehlbefüllungen kann der Anschlusspflichtige von der Sammlung der gesondert zu sammelnden Abfälle (Wertstoffe) ausgeschlossen werden. „So kann ein Ausschluss von der haushaltsnahen Sammlung erfolgen, denn in den Wertstofftonnen landen zu oft Abfälle, die dort nicht hineingehören“, betont Thomas Kretzschmar.
Stichprobenartige Kontrollen erfolgen auch bei der Entleerung der Biotonnen, denn wie auch die Bioabfallanalyse 2019/2020 zeigt, landen zu viele Fehlwürfe in den Behältern. „Wir haben den Bioabfall in jeder Jahreszeit und in unterschiedlichen Bebauungsstrukturen analysieren lassen“, so Elke Franz. „Pro Einwohner, der an Bioabfallentsorgung angeschlossen ist, haben wir eine Menge von durchschnittlich 40 Kilogramm Bioabfall. Davon sind 68 Prozent Küchenabfälle, 28 Prozent Gartenabfälle und 4 Prozent Fremdstoffe. Insbesondere bei den Großwohnanlagen mit 5,9 Prozent und bei den Mehrfamilienhäusern mit 3,5 Prozent ist die Fremdstoffquote auf einem viel zu hohen Niveau.“ Um die Bürgerinnen und Bürger für eine korrekte Bioabfallsammlung zu sensibilisieren, haben sich sächsische Kommunen zusammengeschlossen und am 9. September 2020 eine Kampagne unter dem Motto #BioabfallohnePlaste gestartet. Im Mittelpunkt der Kampagne steht Tonnenwächter Michael. Seine Mission ist es, die Biotonnen von Plaste und anderen Fremdstoffen zu befreien. In Anlehnung an einen Türsteher soll Michi zukünftig die Biotonnen bewachen und nur organische Abfälle hinein lassen.Laub von StraßenbäumenIn der Abfallwirtschaftssatzung wird zudem klar gestellt, dass die kostenfreie Abgabe von Laub in den Monaten Oktober und November nur für Anlieger von Straßen gilt, die diese selber reinigen müssen und eine Belastung durch Straßenbaumlaub haben. Das Angebot ist nicht für Laub von Bäumen auf privaten Flächen vorgesehen. Dieses Laub kann entweder eigenkompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Alternativ können bei Abgabe von Wertmarken auch die Wertstoffhöfe genutzt werden. Die Wertmarken in Höhe von 50 Cent pro 100 Liter Gartenabfall sind bei der Stadtreinigung Leipzig im „täglich rausgeputzt – Unserem Laden fürs Beraten“ in der Innenstadt, an der Kasse in der Geithainer Straße 60 oder an zahlreichen anderen Verkaufsstellen erhältlich. Eine Übersicht finden Leipzigerinnen und Leipziger im Internet unter www.stadtreinigung-Leipzig.de.Die einzelnen Gebührensätze der Abfallwirtschaft
a) Leerungsgebühr (LG): Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei pro Quartal eine Leerung beim 14-tägigen Entsorgungsturnus bzw. zwei Leerungen beim wöchentlichen Turnus Pflicht sind.
Behältergroße | LG 2021/2022 pro Leerung | LG 2019/2020 pro Leerung | Änderung 19-20/21-22 pro Leerung |
60-Liter-Behälter | 4,05 € | 4,03 € | 0,02 € |
80-Liter-Behälter | 5,05 € | 4,65 € | 0,40 € |
120-Liter-Behälter | 5,74 € | 5,59 € | 0,15 € |
240-Liter-Behälter | 8,41 € | 8,55 € | -0,14 € |
1.100-Liter-Behälter | 34,18 € | 35,83 € | -1,65 € |
b) Verwertungsgebühr (VG): Sie ist als Festgebühr die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)altgeräten, Papier (Kommunalanteil der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben TonnePLUS sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet zudem die Vorhaltekosten für die Sammlung über die Biotonne.
Behälter | VG 14tägl. 2021/2022 pro Monat | VG 14tägl. 2019/2020 pro Monat | Änderung 19-20/21-22pro Monat |
60-Liter-Behälter | 3,82 € | 3,36 € | 0,46 € |
80-Liter-Behälter | 4,74 € | 4,17 € | 0,57 € |
120-Liter-Behälter | 6,11 € | 5,38 € | 0,73 € |
240-Liter-Behälter | 12,49 € | 10,99 € | 1,50 € |
1.100-Liter-Behälter | 57,26 € | 50,32 € | 6,94 € |
Behälter | VG wöchentl. 2021/2022 pro Monat | VG wöchentl. 2019/2020 pro Monat | Änderung 19-20/21-22pro Monat |
60-Liter-Behälter | 7,63 € | 6,73 € | 0,90 € |
80-Liter-Behälter | 9,47 € | 8,35 € | 1,12 € |
120-Liter-Behälter | 12,22 € | 10,76 € | 1,46 € |
240-Liter-Behälter | 24,98 € | 21,97 € | 3,01 € |
1.100-Liter-Behälter | 114,52 € | 100,65 € | 13,87 € |
c) Biotonnenfestgebühr
Behältergröße | Festgebühr 14-tägl. 2021/2022 pro Monat | Festgebühr14-tägl. 2019/2020 pro Monat | Änderung 19-20/21-22pro Monat |
60-Liter-Biotonne | 2,60 € | 2,72 € | -0,12 € |
120-Liter-Biotonne | 5,20 € | 5,44 € | -0,24 € |
240-Liter-Biotonne | 10,40 € | 10,87 € | -0,47 € |
Behältergröße | Festgebühr wöchentl. 2021/2022 pro Monat | Festgebührwöchentl. 2019/2020 pro Monat | Änderung 19-20/21-22pro Monat |
60-Liter-Biotonne | 5,20 € | 5,44 € | -0,24 |
120-Liter-Biotonne | 10,40 € | 10,87 € | -0,47 |
240-Liter-Biotonne | 20,81 € | 21,75 € | -0,94 |
Änderung StraßenreinigungsgebührensatzungDie Gesamtkosten für die Straßenreinigung erhöhen sich in den Jahren 2021/2022 voraussichtlich um 1,03 Millionen Euro gegenüber den Gesamtkosten der Vorjahre 2019/2020. Ursache sind unter anderem steigende Personalkosten bedingt durch die tarifvertragliche Änderung der Eingruppierung der Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger.
Die gestiegenen Kosten werden auf die Straßenfrontlänge und die Reinigungsklassen umgelegt. Gegenüber der Kalkulation 2019/2020 steigt die Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 0,31 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,18 Cent an. Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,05 Euro (RK Y0) und 1,27 Euro (RK E5). Das entspricht einer Erhöhung in den jeweiligen Reinigungsklassen zwischen 2,87 % und 3,58 %.
Die einzelnen Gebührensätze der Straßenreinigung:
Reinigungsklasse (RK) | 2021/2022 (jährlich) | 2019/2020 (jährlich) | Änderung 19-20/21-22 |
A 0 | 3,23 € | 3,14 € | 0,09 |
A 1 | 7,98 € | 7,73 € | 0,25 |
B 0 | 6,46 € | 6,28 € | 0,18 |
B 1 | 11,21 € | 10,87 € | 0,34 |
C 0 | 9,70 € | 9,42 € | 0,28 |
C 1 | 14,45 € | 14,01 € | 0,44 |
C 3 | 23,95 € | 23,18 € | 0,77 |
E 5 | 39,91 € | 38,64 € | 1,27 |
Z 1 | 4,75 € | 4,59 € | 0,16 |
Z 5 | 23,75 € | 22,93 € | 0,82 |
Y 0 | 1,62 € | 1,57 € | 0,05 |
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