Weitere Lockerungen für die Nutzung kommunaler Sportstätten
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Das Amt für Sport informiert:
Weitere Lockerungen für die Nutzung kommunaler Sportstätten
Die Stadt Leipzig steuert bei den Kontaktbeschränkungen im Bereich Sport nach: Grundsätzlich erlaubt sind nunmehr kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen sowie unabhängig vom Alter kontaktfreier Sport in Gruppen von höchstens 20 Personen auf Außensportanlagen. Grundlage der Regelungen ist die geltende Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates. Das Sportamt hatte hierzu eine rechtliche Bewertung eingeholt, die nun die weiteren Lockerungen auf kommunalen Sportanlagen ermöglicht.
Unverändert erlaubt sind die bisherigen Sportstättennutzungen für Profisportlerinnen und -sportler sowie Kadersportlerinnen und -sportler. Unter Auflagen erlaubt ist kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen für alle Altersgruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung. Welche Sporthallen mit welcher Belegung genutzt werden dürfen ist online einsehbar unter www.leipzig.de/sport.
Ebenfalls nur unter Auflagen erlaubt ist für Volljährige der Kontaktsport auf Außensportanlagen für Gruppen bis maximal 20 Personen.
Auflagen sind jeweils ein tagesaktueller negativer Test der Sportlerinnen und Sportler sowie deren Kontakterfassung gemäß § 6 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen für alle Formen des Trainings einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach vollständigem Impfstatus) werden künftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status.
Die qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttest ist nicht mehr möglich. Die Tests müssen unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum erfolgen. Eine Übersicht über alle von Montag bis Sonntag verfügbaren kostenlosen Testangebote gibt es auf leipzig.de/corona-testzentrum. +++