Bundestagswahl: Im Wahllokal gilt Maskenpflicht
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Das Amt für Statistik und Wahlen informiert:
Bundestagswahl: Im Wahllokal gilt Maskenpflicht
Um die Bundestagswahl am 26. September unter Pandemiebedingungen sicher realisieren zu können, gibt es auch in Leipzig umfangreiche Hygienevorkehrungen für den Wahltag. Dieses Hygienekonzept soll bundeseinheitlich umgesetzt werden, der Bundeswahlleiter macht den Kommunen entsprechende Vorgaben. So müssen Wählerinnen und Wähler einen Mund-Nasen-Schutz tragen (FFP 2 oder OP-Maske), wie es bereits in der Wahlbenachrichtigung der Stadt Leipzig heißt. Diese Maske ist von den Wahlberechtigten mitzubringen und bereits vor Betreten des Wahlgebäudes aufzusetzen. Erst nach dem Verlassen des Wahlortes kann der Mund-Nasen-Schutz wieder abgesetzt werden.
Auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen vor Ort Masken, zudem gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Damit der Mindestabstand eingehalten werden kann, werden im Wahlraum entsprechende Bodenmarkierungen angebracht. Zudem regeln die Wahlvorstände bei hohem Andrang den Zugang zum Wahlraum. Hierbei kann es zu Wartezeiten vor den Wahllokalen kommen. Es wird daher empfohlen, bereits den Vormittag und frühen Nachmittag für die Stimmabgabe zu nutzen. Üblicherweise kommt es kurz vor Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zu einem höheren Wähleraufkommen.
Im Eingangsbereich der Wahlräume stehen Handdesinfektionsmittel zur Nutzung bereit. Die Wählerinnen und Wähler wurden bereits im Wahlbenachrichtigungsbrief gebeten, zur Stimmabgabe einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Diese umfassenden Vorkehrungen dienen dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag. Weitere Informationen sind online unter www.leipzig.de/wahlen verfügbar. Das Amt für Statistik und Wahlen informiert kontinuierlich zu den Gegebenheiten am Wahltag. +++