Maßnahmenplan der Stadt Leipzig zur Einsparung von Erdgas, Strom und Fernwärme
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Die Stadt Leipzig informiert:
Maßnahmenplan der Stadt Leipzig zur Einsparung von Erdgas, Strom und Fernwärme
Im Hinblick auf die aktuelle politische Lage sowie der unklaren zukünftigen Entwicklung hinsichtlich der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas hat die Stadt Leipzig einen mehrstufigen Maßnahmenplan zur Aufrechterhaltung und Sicherung des kommunalen Betriebes beschlossen. Dieser orientiert sich am Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland und dem Notfallplan der EU-Kommission.
Im Vordergrund steht die Sicherung und Aufrechterhaltung des kommunalen Betriebes unter Beachtung der möglichen Zuspitzung der aktuellen Situation. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Absicherung der Wärmeversorgung der kritischen Infrastrukturen über den gesamten Winter. Hierzu ist eine gemeinsame Anstrengung und ein koordiniertes Vorgehen der einzelnen Akteure innerhalb der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns erforderlich.
In einem Pressegespräch am 27. Juli betonte Oberbürgermeister Jung dazu: “Das Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen muss es sein, 15 Prozent an Energie einzusparen. Ich beziehe dies nicht alleine auf Gas, sondern auf alle fossilen Energieträger und auch den Strom. Damit wir dies schaffen, haben wir einen flexiblen und mehrstufigen Maßnahmenplan entwickelt. Ich habe angewiesen, dass einige dieser Maßnahmen wie bspw. Effektbeleuchtungen, mobile Klimageräte und Warmwasserboiler abzuschalten, umgehend umgesetzt werden. Die Pläne für den Schul- und den Kulturbereich und den Betrieb der Schwimmbäder werden erarbeitet und Ende August vorgelegt.“
Unter dem Motto „Jede kleine Maßnahme zählt!“ listet der mehrstufige Plan verschiedene Handlungsfelder auf. Diese reichen von der Motivation zu energiesparenden Maßnahmen durch die Bürgerinnen und Bürger über das Abschalten der „Effekt-Beleuchtung“ von Gebäuden bis hin zur Überprüfung aller Gebäudeinnenbeleuchtungen der Stadtverwaltung.
In der aktuell geltenden Stufe B sind beispielsweise Einschränkung der Warmwasserversorgung und die Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad für Verwaltungsobjekte vorgesehen. In der Stufe C ist die Stilllegung einzelner Objekte im freiwilligen Aufgabenbereich eine mögliche Maßnahme. Die Prüfung hierzu erfolgt bis Beginn der Heizperiode, die finale Entscheidung wird nach gründlicher Abwägung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters getroffen.
„Die Sicherung kritischer Infrastrukturen über den ganzen Winter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Je früher wir handeln, desto eher können wir einen wertvollen Beitrag dazu leisten“, ergänzt Leipzigs Baubürgermeister Thomas Dienberg. „Deshalb ist der gestern beschlossene Maßnahmenplan der richtige Weg. Die unterschiedlichen Stufen stellen dabei sicher, dass die Ämter meines Dezernates, die maßgeblichen Bewirtschafter der städtischen Objekte, flexibel, zielgerichtet und schnell auf Veränderungen bezüglich der Energieversorgung reagieren können“, so Dienberg abschließend. +++