Stadtbezirksbudget: 50.000 Euro für Ideen vor Ort
Hinweise zur Antragstellung für 2024
Anträge für Projekte und Vorschläge zur Umsetzung in 2024 können bis 31. August 2024 eingereicht werden. Um eine rechtzeitige Entscheidung zu Ihren Anträgen durch die Stadtbezirksbeiräte sicherzustellen, sollten diese jedoch zeitnah gestellt werden.
Empfehlung: Projektanträge über 1.000 Euro bis 27. Mai 2024 einreichen
Insbesondere Projektanträge für die zweite Jahreshälfte mit einer Fördersumme von über 1.000 Euro sollten spätestens bis 27. Mai 2024 eingereicht werden. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihre Anträge rechtzeitig behandelt werden können.
In den Sommerferien finden keine Sitzungen der Stadtbezirksbeiräte statt. Zudem werden nach der Kommunalwahl (9. Juni 2024) auch die Stadtbezirksbeiräte neu zusammengesetzt. Die derzeitigen Stadtbezirksbeiräte bleiben bis zur 1. Sitzung des neuen Stadtrates im Amt (voraussichtlich bis August oder September). Erst wenn die neuen Stadtbezirksbeiräte durch den Stadtrat ernannt worden sind, finden wieder Sitzungen statt. Einzelne Sitzungsausfälle im Herbst sind nicht ausgeschlossen. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei noch offenen Anträgen kommen.
Projekte dürfen nicht vor der Beschlussfassung beginnen. Jahresübergreifende Förderungen sind nicht zulässig.
Mit der Einführung von Stadtbezirksbudgets möchte die Stadt Leipzig Partizipation und Mitwirkung der Bürgerschaft weiter stärken. Seit 2021 verfügt jeder Stadtbezirksbeirat über ein eigenes Budget in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr. Damit können Ideen und Vorhaben vor Ort direkt unterstützt werden.
Alle Leipzigerinnen und Leipziger sind eingeladen, sich einzubringen: mit Vorschlägen für Maßnahmen im Stadtviertel, die von der Stadt umgesetzt werden sollen, oder mit eigenen Projekten, die finanziell gefördert werden können. Nutzen Sie die Stadtbezirksbudgets - wir freuen uns auf Ihre Ideen und Initiativen.
Eigenes Projekt oder Vorschlag an die Stadtverwaltung
Über das Stadtbezirksbudget können entweder Zuwendungen für eigene Projekte im Stadtbezirk beantragt oder Vorschläge für Maßnahmen durch die Stadtverwaltung eingebracht werden.
Projektantrag stellen
Ein Projekt wird vom Antragsteller selbst umgesetzt. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, eine gewisse Reichweite haben, der Allgemeinheit dienen und sich auf den Stadtbezirk beziehen, über dessen Stadtbezirksbudget der Antrag gestellt wird.
Vorschlag an die Stadtverwaltung
Ein Vorschlag bezieht sich auf Ideen, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen, die im laufenden Haushalt aber nicht vorgesehen sind. Dies kann zum Beispiel das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Papierkörben betreffen oder kleinere Reparaturen am Spielplatz.
Was kann über die Stadtbezirksbudgets finanziert werden?
Das Stadtbezirksbudget beträgt jährlich 50.000 Euro pro Stadtbezirk. In der Regel sollen daraus mehrere Ideen und Projekte gefördert werden. Entscheidend ist daher auch, dass die Höhe der beantragten Mittel realistisch erscheint und in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Vorhaben steht. Kosten und Finanzierung müssen ausgewogen sein.
Hinweis: Für dauerhafte Aufgaben der Stadt oder komplexere Maßnahmen sind die Stadtbezirksbudgets nicht gedacht. Größere Vorhaben können in Form einer Einwohneranfrage dem Stadtbezirksbeirat vorgeschlagen werden.
Auswahlkriterien
Vorschläge und Projekte sollten
- sich auf den Stadtbezirk beziehen, bei dem der Antrag gestellt wird,
- einen nachvollziehbaren Nutzen für den Stadtbezirk beziehungsweise seine Bewohnerinnen und Bewohner haben (gemäß den Zielen des Bürgerhaushaltes),
- verschiedene Zielgruppen mit einbeziehen,
- eine nachhaltige Entwicklung im Stadtbezirk bewirken beziehungsweise unterstützen,
- die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren befördern.
Die Auflistung ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie dient aber als erste Orientierungshilfe für Antragsteller. Die Entscheidung über eine Förderung liegt beim zuständigen Stadtbezirksbeirat. Stadtbezirksbeiräte können zudem Förderschwerpunkte festlegen, welche auf den Internetseiten der jeweiligen Stadtbezirksbeiräte veröffentlicht werden. Es gelten weiterhin die allgemeinen Bestimmungen der „Zuwendungsrichtlinie" (PDF 743 KB) der Stadt Leipzig.
Wer kann Vorschläge und Projekte einreichen?
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig Ideen und Projekte über das Stadtbezirksbudget einbringen: neben Privatpersonen auch Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Für Vorschläge an die Stadtverwaltung gibt es keine Alterseinschränkung. Für die Beantragung von Projektförderungen gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren: Junge Menschen (14 bis 18 Jahre) müssen bei der Projektdurchführung und Abrechnung durch einen Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) als geschäftsfähigen Zuwendungsempfänger unterstützt werden, zum Beispiel durch Eltern/Freunde oder einen gemeinnützigen Träger/Verein.
Antragsstellung und Auswahlverfahren
Anträge müssen über die Onlineformulare eingereicht werden.
Hinweis: In der Regel vergehen mindestens zehn Tage, bis ihr Antrag nach formaler Prüfung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtbezirksbeirates gesetzt wird. Die Termine der Sitzungen werden im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Sie erhalten eine Information, wenn Ihr Antrag behandelt wird.
Bei Projektanträgen bis 1.000 Euro ist mit ungefähr sechs Wochen, bei Projektanträgen über 1.000 Euro mit zehn bis zwölf Wochen zwischen Antragstellung und einem möglichen Bescheid zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Umsetzungsplanung.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Formale Prüfung
1. Lesung im Stadtbezirksbeirat
Meinung der Verwaltung
2. Lesung Stadtbezirksbeirat
Information der Antragssteller
Ihr Onlineantrag geht beim Büro für Ratsangelegenheiten ein. Hier erfolgt zunächst eine formale Prüfung (zum Beispiel richtiger Stadtbezirk, Vollständigkeit der Unterlagen, verfügbare Mittel im Stadtbezirksbudget).
Ist der Antrag formal korrekt, wird er auf die Tagesordnung des betreffenden Stadtbezirksbeirates gesetzt – die Antragsteller werden darüber informiert. Um sich über den eingereichten Antrag in der Sitzung austauschen zu können, wird eine Teilnahme der Antragsteller an der Sitzung empfohlen. Über Projektanträge bis 1.000 Euro entscheidet der Stadtbezirksbeirat direkt in der 1. Lesung.
Bei Projektanträgen über 1.000 Euro sowie bei allen Vorschlägen, die von der Stadtverwaltung umzusetzen sind, wird bei positivem Votum in der 1. Lesung zusätzlich eine Verwaltungsmeinung eingeholt.
Unter Hinzunahme der Verwaltungsmeinung kommen Anträge für Projekte über 1.000 Euro sowie Vorschläge in einer 2. Lesung zur finalen Abstimmung durch den Stadtbezirksbeirat.
Über das positive oder negative Votum des Stadtbezirksbeirates werden die Antragsteller vom Büro für Ratsangelegenheiten informiert.
Dashboard Stadtbezirksbudget
Kontakt und Beratung
Gern können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vereinbaren: per E-Mail an stadtbezirksbudget@leipzig.de oder über die weiteren Kontaktdaten des Sachgebietes Beteiligungskultur Gremien.
Zur Antragstellung auf Projektförderung haben wir Ihnen Informationen und Antworten auf häufige Fragen hier zusammengestellt: Einen Projektantrag stellen