Luftreinhaltung und Lärmschutz
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nicht nur mitentscheidend als weiche Standortfaktoren für Bürger und Investoren, sondern auch elementarer Baustein im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Die Luftqualität in Leipzig hat sich in den vergangenen Jahren überwiegend deutlich gebessert. Um aber die anspruchsvollen Immissionsgrenzwerte, insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub zum Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten, bedarf es noch weiterer Anstrengungen.
Auch hinsichtlich der Lärmbelastung, ein in den Ballungsräumen nicht zu unterschätzendes ernstes Problem, sind noch zahlreiche Potentiale zur Lärmminderung auszuschöpfen, ohne zukünftige Entwicklungen den notwendigen Gestaltungsspielraum zu nehmen.
Beide Handlungsfelder haben dabei direkt Einfluss auf die Gesundheit aller Bürger und sollen neben einer Erhöhung der Lebensqualität auch mögliche Gesundheitsgefahren abwenden.
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Ratsversammlung beschlossen
Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme der heutigen Zeit. Insbesondere als störend empfundener Lärm resultiert zu einem großen Anteil aus den Verkehren auf Straßen, Schienen und in der Luft.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Verringerung volkswirtschaftlicher Kosten wurde aus diesem Grund die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt, welche das Ziel setzt, Umgebungslärm und damit dessen Schäden weitestgehend zu verhindern beziehungsweise zu vermindern. Die dafür notwendigen Ziele und Minderungsmaßnahmen werden in den sogenannten Lärmaktionsplänen festgelegt.
Am 12. Oktober 2022 hat die Ratsversammlung die mittlerweile 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen.
Den Plan mit all seinen Anlagen finden Sie auf den Seiten desLärmaktionsplanes.