Lärmkartierung und Berechnungsvorschriften
Lärmkartierung der Stadt Leipzig
Nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hat die Stadt Leipzig Lärmkarten zu erstellen und alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die erste Lärmkartierung wurde 2007 (Stufe 1) durchgeführt. Aktualisierungen erfolgten in den Jahren 2012 (Stufe 2), 2017 (Stufe 3) und 2022 (Stufe 4).
In der Verantwortung der Stadt Leipzig liegen dabei die Erstellung der Lärmkarten für den Kfz- und Straßenbahnverkehrslärm sowie den Industrie- und Gewerbelärm. In Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfolgt die Kartierung des Eisenbahnverkehrslärms. Die Ergebnisse können unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de abgerufen werden. Für die Durchführung der Kartierung des Flugverkehrslärms, soweit er durch den Flughafen Leipzig-Halle verursacht wird, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verantwortlich. Das Landesamt stellt die Ergebnisse unter https://www.umwelt.sachsen.de/karten-und-gis-daten-zum-fachthema-larm-6374.html zur Verfügung.
Für alle benannten Lärmarten werden Karten ganztags (Tag-Abend-Nacht-Pegel, LDEN) sowie für den Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr, LNight) erstellt. Zusätzlich zu der Erstellung von Lärmkarten werden die Betroffenenzahlen (PDF 47 KB) im Stadtgebiet für alle Lärmarten ermittelt.
Berechnungsmethoden
Für die Stufen 1 bis 3 der Lärmkartierung waren in Deutschland die vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSch, VBUF und VBUI) und zur Ermittlung der Betroffenenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) anzuwenden.
Erstmalig wurde die Stufe 4 der Lärmkartierung nach den EU-weit harmonisierten Berechnungsmethoden „CNOSSOS-EU“ (Common Noise Assessment Methods) und der in diesem Zusammenhang gültigen Berechnungsvorschriften BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen), BUB-D (Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen), BUF (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen), BUF-D (Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen) und BEB (Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) durchgeführt.
Die Veröffentlichung der seit dem 31. Dezember 2021 anzuwendenden Berechnungsverfahren erfolgte am 5. Oktober 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 05.10.2021 B4).
Für die Darstellung der Kartierungsergebnisse ist mit Einführung der neuen Berechnungsmethoden CNOSSOS-EU die DIN 45682 mit den entsprechenden Pegelklassen zu verwenden.
Unter folgendem Link finden Sie die Darstellung aus den LAI-Hinweisen zur Lärmkartierung vom 27.01.2022 (LAI = Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (PDF 1,2 MB))
Die Einführung der neuen Berechnungsmethoden und der damit verbundenen Änderung zahlreicher Parameter hat z. T auch Einfluss auf die Höhe der Betroffenenzahlen in den einzelnen Pegelklassen.
BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) und BUB-D (Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen)
Die BUB (PDF 10,8 MB) enthält Vorgaben für die Berechnungen des Straßenverkehrslärms, des Schienenverkehrslärms (beinhaltet auch den Straßenbahnverkehrslärm) und des Gewerbe- und Industrielärms.
Für die Berechnung des Kfz-Verkehrslärms wurden 595,4 km Straßennetz der Stadt Leipzig berücksichtigt. In die Berechnung sind Parameter, wie die Verkehrszahlen, die angeordneten Geschwindigkeiten, die Fahrbahnoberflächen, die Lichtsignalanlagen, die Kreisverkehre und die Brücken eingeflossen. Die Fahrzeuge wurden ausgehend von den Merkmalen ihrer Schallemission in vier Klassen unterteilt – leichte Kraftfahrzeuge (Klasse 1), mittelschwere Fahrzeuge (Klasse 2), schwere Fahrzeuge (Klasse 3) und zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse 4).
Für die Berechnung des Straßenbahnverkehrslärms wurden für die Stadt Leipzig 349,9 km des Streckennetzes der Straßenbahn modelliert. Als Grundlage für die Berechnung sind als wichtigste Parameter die Anzahl der Fahrzeuge, die Gleisbauweise, die zulässige Geschwindigkeit, die Bremsbauart sowie die Brückenbauwerke zu nennen.
Gemäß § 4 Absatz 1 der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung sind für die Kartierung des Industrie- und Gewerbelärms nur Anlagen zu erfassen, in denen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ausgeführt. Für die Stadt Leipzig wurden 14 Anlagen als kartierungsrelevant eingestuft.
Für alle Berechnungen der oben genannten Lärmquellen wurden die Gebäude, inkl. den Einwohnern, die vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen sowie das digitale Geländemodell für die Stadt Leipzig berücksichtigt.
Die BUB-D (PDF 1,32 MB) gibt die Koeffizienten für verschiedene Parameter vor, die in der Berechnung des Kfz- und Straßenbahnverkehrs sowie der Kartierung des Industrie- und Gewerbelärms berücksichtigt werden müssen. Zu den vorgegebenen Koeffizienten zählen beispielsweise die Roll- und Antriebsgeräusche von Kraftfahrzeugen, die Radrauheit und Antriebsgeräusche von Schienenfahrzeuge (Straßenbahn und Eisenbahn) oder auch Standardwerte für Schallleistungspegel für Industrie- und Gewerbeanlagen.
BEB (Berechnungsmethode für die Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm)
Mit der BEB (PDF 1,07 MB) können die lärmbelasteten Flächen, die lärmbelasteten Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ermittelt werden.
An Wohngebäuden, Schulen und Krankenhäusern wird die Lage der Immissionspunkte (Gebäude-Fassadenpunkte) gemäß dieser BEB festgelegt. Die Anzahl der Bewohner von Wohngebäuden wird dabei zu nur der oberen, durch den Median geteilten Hälfte der errechneten Fassadenpegel zugeordnet. Damit weicht die neue Vorgehensweise erheblich von den vorangegangenen Kartierungen ab und im Ergebnis wurden nun deutlich höhere Belastetenzahlen für die Stadt Leipzig ermittelt. Die Zahlenangaben sind auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abzurunden.
Die tabellarische Darstellung der Betroffenenzahlen beinhaltet auch die geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, die geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung und die geschätzte Zahl der Fälle starker Schlafstörung. Die Ermittlung dieser gesundheitsschädlichen Auswirkungen und der Belästigungen erfolgt gemäß Anhang III der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf der Basis der dort enthaltenen Expositions-Wirkungs-Beziehungen getrennt für jede Lärmart. Die Beziehungen haben ihre Grundlage wiederum in den epidemiologischen Studien, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen der „Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region (PDF 1,6 MB)“ veröffentlichte.
BUF (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen) und BUF-D (Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen)
Die BUF (PDF 18,6 MB) enthält die Vorgaben und Methodik für die Berechnungen des Umgebungslärms von Flugplätzen.
Datengrundlage ist die BUF-D (PDF 45,1 MB). Sie enthält eine Vielzahl an Flugzeugtypen und Daten von Luftfahrzeuggruppen der AzB (Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen).