Allgemeine Fragen und Antworten zur Umweltzone
Innerhalb der Umweltzone Leipzig dürfen nur Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die mit einer grünen Plakette (Schadstoffgruppe 4) gekennzeichnet sind.
Die Einrichtung der Umweltzone hat zum Ziel, die Luftqualität in diesem Gebiet zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?
Nach umfangreichen Berechnungen möglicher Zuschnitte der Umweltzone wurde klar, dass nur eine Zone, die einen Großteil der Stadtfläche abdeckt, die Einhaltung beziehungsweise Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte für PM10 und NO2 ermöglichen kann. Die Umweltzone umfasst etwa 62 Prozent des Leipziger Stadtgebietes.
Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten und die mit einer entsprechenden farbigen Plakette gekennzeichnet sind. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben.
Die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone gelten in Leipzig seit 1. März 2011 ohne zeitliche Einschränkungen und unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.
In den zurückliegenden Jahren wurde der seit 01.01.2005 geltende Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Ebenso wurde der seit 01.01.2010 geltende Grenzwert für das Jahresmittel für Stickstoffdioxid (NO2) permanent überschritten. Betroffen sind hiervon in der Regel stark befahrene Straßen beziehungsweise deren Anwohner. Beide Luftschadstoffe stellen ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Feinstaub bewirkt eine Zunahme von Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie der Sterblichkeit. NO2 beeinträchtigt die Lungenfunktion sowie Lungenfunktionsentwicklung bei Kindern, kann Zellschädigungen und Entzündungsprozesse im Alveolengewebe verursachen und bewirkt ebenfalls eine Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen.
Der Straßenverkehr ist einer der größten Luftschadstoffverursacher, das trifft sowohl auf PM10 (mit rund 40 Prozent) als auch auf NOx (mit etwa 75 Prozent) zu. Um den Gesundheitsschutz für Leipzigerinnen und Leipziger sowie die Gäste unserer Stadt zu verbessern, müssen die Emissionen des motorisierten Straßenverkehrs verringert werden. Um dies zu gewährleisten, wurde unter anderem eine Umweltzone eingerichtet.
Der Beginn der Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen 270.1 beschrieben. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben (Schadstoffgruppen) Zufahrt haben. Das Ende der Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen 270.2 beschrieben.
In der Leipziger Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit der grünen Plakette fahren. Alle Pkw mit Ottomotor inklusive geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Euro 3 mit Partikelfilter sowie Pkw ohne Verbrennungsmotor können eine grüne Plakette bekommen. Fahrzeuge, für die eine Ausnahmeregelung gilt, dürfen ebenfalls in der Umweltzone fahren.
Im Rahmen des Umweltverbundes bietet Leipzig viele Möglichkeiten, um sich auch ohne Auto fortzubewegen. Auf den Park-and-Ride-Plätzen am Rande der Umweltzone kann das Fahrzeug kostenfrei geparkt werden. Von dort aus besteht jeweils eine direkte Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz, sodass die Ziele in der Umweltzone innerhalb kurzer Zeit erreicht werden können. Wird doch ein Auto benötigt, empfehlen wir die Nutzung von Car Sharing.
Park-and-Ride-Plätze im Stadtplan anzeigen (Die Plätze "Schönauer Ring" und "Völkerschlachtdenkmal" befinden sich innerhalb der Umweltzone!)