Baumfällungen
Stadtbäume erfüllen wichtige ökologische Funktionen, verbessern das Stadtklima und sind wesentlicher Bestandteil unseres Lebensumfeldes. Damit die städtischen Bäume an Straßen und in Grünanlagen ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können und ihre Bruch- und Standsicherheit gewährleistet ist, werden sie regelmäßig von speziell ausgebildeten und geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Anzeichen von Krankheiten und Schäden überprüft. Werden potentielle Gefahren festgestellt, müssen entsprechende Pflegearbeiten (zum Beispiel Entfernung trockener Äste, Kroneneinkürzungen / -sicherungen) durchgeführt werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig gesunden und sicheren Baumbestandes.
Können Bäume nicht mehr anders durch baumpflegerische Maßnahmen gesichert werden, müssen diese nach fachlicher Beurteilung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden. Die betreffenden Bäume werden in verschiedene Gefährdungsstufen eingeordnet, um die Dringlichkeit der Fällung zeitlich festzulegen. Maßnahmen an Bäumen mit hoher Priorität werden auch im Sommer sofort durchgeführt. Fällungen mit niedrigerer Priorität erfolgen in der Zeit nach dem 1. Oktober eines jeden Jahres. Bei akuten Gefahrenlagen, zum Beispiel nach Unwetter oder einem Unfall, müssen durch sofortige Maßnahmen Gefahren für Bürgerinnen und Bürger durch gefährdende Bäume abgewendet werden.
Aktuelle Baumfällungen an Straßen und in Grünanlagen
In der Listenübersicht und der Kartenanwendung werden die Straßenbäume und Grün- und Parkanlagenbäume angezeigt, die zur Fällung vorgesehen sind. Außerdem sind jene Stadtbäume markiert, die in den zurückliegenden 30 Tagen gefällt wurden.
Sie finden hier auch weiterführende Informationen, wie den Fällgrund, die Baumart, Höhe und Stammdurchmesser. Die Daten basieren auf dem städtischen Baumkataster, das Bestandteil des digitalen Grünflächenmanagements der Stadt Leipzig ist.
Gründe für Fällungen
- Der Baum ist tot, es sind keine aktiven Lebensprozesse erkennbar. Er ist gekennzeichnet durch braunes Laub, vertrocknete Knospen, zeigt kein Trieb- und Dickenzuwachs und kein Regenerationsvermögen.
- Verlust des Baumstandortes durch ein genehmigtes Bauvorhaben
- Der Baum ist durch keine Baumschutzmaßnahme langfristig an seinem Standort zu erhalten.
- Der Baum muss aufgrund eines Havariefalls (zum Beispiel Wasserleitungsbruch) gefällt werden.
- Massive Beschädigung des gesamten Baumes oder wesentlicher Teile durch zum Beispiel Sturmereignis, Hitze, Trockenheit, Nassschneelagen, Hagelschlag, Eisregen
- Morschung des Holzkörpers durch den Befall von holzzersetzenden Pilzen und damit einhergehender statischer Beeinträchtigung
- Standortskonflikte mit baulichen Einrichtungen
- Konkurrenzsituation mit anderen Gehölzen
- Schlechte Wuchseigenschaften des Baumes, sodass eine zukünftige Funktionserfüllung mit fachgerechten Pflegemaßnahmen nicht erreicht werden kann
- Beschädigung des Baumes durch Nichteinhaltung von Baumschutzmaßnahmen
- Massiver Befall durch Schadinsekten (zum Beispiel Weidenbohrer, Borkenkäfer und andere), Viren (zum Beispiel Phytophthora spec.) oder Bakterien (zum Beispiel Pseudomonas spec.)
- Totalschaden durch einen Verkehrsunfall
- Mutwillige, baumzerstörerische Handlung durch Dritte
- Stark verminderte Lebenstüchtigkeit des Baumes. Erkennbar an schütterer Belaubung, fehlendem Triebzuwachs, unzureichender Kronenstruktur, fehlender Anpassungsfähigkeit und Regenerationsfähigkeit
- Unzureichende Verankerung des Baumes durch seine Wurzeln im Boden
- Unzureichende Fähigkeit und Beschaffenheit des Baumes, dem Bruch von Stamm- und Kronenteilen beim Einwirken von Lasten oder seinem Eigengewicht entgegenzuwirken