Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel
Wild lebende Wasservögel am Kulkwitzer See und an allen anderen stehenden Gewässern in Leipzig dürfen nicht gefüttert werden. Die Lebensgrundlage Wasser ist im Interesse der Allgemeinheit und zum Wohle des Einzelnen nach dem Grundsatz der Vorsorge zu schützen, insbesondere in seinen natürlichen Eigenschaften zu erhalten und zu sichern.
Beeinträchtigung der Wasserqualität
Die Fütterung wild lebender Wasservögel beeinträchtigt die Wasserbeschaffenheit der Gewässer teilweise erheblich. Die Fütterung der Wasservögel ist ein Eingriff in das ökologische Gleichgewicht: Weil dem Gewässer Nährstoffe in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Wasservögel zugeführt werden, wird die Güte beeinträchtigt. Zudem fördern faulende Futterreste die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken der Vögel bis hin zum Vogelsterben führen können.
Fütterung nicht notwendig
Wild lebende Wasservögel, wie Enten, Schwäne und Blessrallen, sind auch während der Kälteperiode nicht auf das Füttern durch den Menschen angewiesen. In den Gewässern gibt es ausreichend Nahrung, wie zum Beispiel Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer. Bei starkem Frost und Zufrieren des Gewässers ziehen die Vögel auf andere offene Wasserflächen weiter. Durch das Füttern werden nur zusätzlich Tiere an das Gewässer gelockt.