Hochwasserschutz
Hochwasserschutzkonzepte für Leipzig
Seit jeher war Leipzig durch das Zusammentreffen der Flüsse Weiße Elster, Pleiße und Parthe einer großen Hochwassergefahr ausgesetzt. Um dieser Gefahr zu begegnen, wurden in der Vergangenheit Gewässerprofile ausgebaut sowie steuerbare Hoch- und Umflutsysteme geschaffen. Die Leipziger Hochwasser-Gefahrenkarten für Weiße Elster und Parthe sind im Amt für Umweltschutz einsehbar.
Im Fall einer Hochwassersituation
Kommt es zu einer Hochwassersituation ist ein Stab von Fachleuten des Amtes für Umweltschutz, der Branddirektion und des Ordnungsamtes unter Leitung des Bürgermeisters für Umwelt, Ordnung, Sport, Heiko Rosenthal, in enger Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, den benachbarten Landkreisen und der Polizeidirektion Leipzig rund um die Uhr im Einsatz. Die Situation wird analysiert und die Maßnahmen nach der jeweiligen Gefahrenlage ausgerichtet.
Antworten auf Ihre Fragen
- Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Mitbewohner ggf. zusätzlich informieren.
- Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen.
- Gefährdeten Räume ausräumen.
- Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen ab.
- Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen.
- Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
- Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.
- Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen:
- Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700 °C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
- Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in einer Werkstatt überprüfen lassen.
Sandsäcke und Sand können weder kostenfrei noch kostenpflichtig von den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Fachhandel, bei örtlichen Baustoffversorgern und Baumärkten erhältlich. Firmen und Adressen finden Sie über die Gelben Seiten oder das Örtliche Telefonbuch.
Alarmstufen werden von den Unteren Wasserbehörden auf der Grundlage von Hochwasserinformationen (Pegelstände, Entwicklungstendenzen usw.) herausgegeben. Sie dienen der Sicherung von Informationen der zuständigen Behörden, bestimmter Dritter und der Öffentlichkeit zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung.
Alarmstufe I - Meldedienst
Es bestehen keine Gefahren. Behörden werden durch den Beginn des Meldedienstes veranlasst, die Lage und Entwicklungstendenzen zu beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Alarmstufe II - Kontrolldienst
Es bestehen keine Gefahren. Es finden regelmäßige Kontrollen der Wasserläufe, Deiche, wasserwirtschaftlichen Anlagen, der gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsgebiete statt . In den zuständigen Wasserbehörden wird Arbeitsbereitschaft hergestellt.
Alarmstufe III - Wachdienst
Natürliche Überflutungsgebiete werden überflutet. Gefahren drohen durch Zusammenschiebungen von Eis oder Treibzeug. An Schwerpunkten der Hochwasserabwehr werden Einsatzstäbe eingerichtet und spezielle Nachrichtenverbindungen geschaffen. Auf den Deichen wird ein ständiger Wachdienst organisiert. Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr werden vorbereitet, bereitgestellt, eingesetzt und/oder angefordert.
Alarmstufe IV - Hochwasserabwehr
Es kommt zu unkontrollierten Überflutungen. Es bestehen Gefahren für Leben und Gesundheit, für Sachwerte und für die Infrastruktur. Der Katastrophenschutzstab wird alarmiert und nimmt die Arbeit auf. Es werden Evakuierungsmaßnahmen für Menschen und Tiere vorbereitet und durchgeführt. Die Deiche werden verteidigt. Es erfolgen vorbeugende Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Minderung von Gefährdungen und eine aktive Bekämpfung bestehender Gefahren und Schäden.
- Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume jedoch erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
- Fußbodenbeläge und Verkleidungen sollten Sie zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
- Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegen zu wirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen.
- Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
- Nehmen Sie elektrischer Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
- Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
- Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie etwa Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Entsorgung ist gegebenenfalls über Fachfirmen erforderlich.
- Benutzen Sie bei Freisetzung von Ölen Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
- Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
- Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel.
- Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
- Verständigen Sie bei mit dicken Ölschlammschichten bedeckten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder Amt für Landwirtschaft.
- Nach dem Rückgang des Hochwassers kann es zum verstärkten Auftreten von Schädlingen wie etwa Stechmücken kommen. Insektenschutzmittel sollten daher bevorratet sein oder kurzfristig beschafft werden.
Hilfseinsätze durch Rettung, Feuerwehr oder Firmen bei Hochwasserschäden sind in der Regel kostenpflichtig. Notruf für die örtliche Feuerwehr über die 112 möglich.
Verantwortlichkeiten richten sich nach Gewässerordnung
Die Verantwortung für den allgemeinen Hochwasserschutz richtet sich nach der Einordnung des jeweiligen Gewässers.
- Für Gewässer erster Ordnung, dies sind im Stadtgebiet zum Beispiel die Parthe, die Pleiße und die Weiße Elster, einschließlich deren Hochflutbett, Elsterflutbett, Kleine Luppe, Elsterbecken, Nahle und Neue Luppe ist der Freistaat Sachsen verantwortlich.
- Für alle anderen Gewässer liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz; Untere Wasserbehörde.
Ansprechpartner
- Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Rötha; Telefon: 034206 58-80
- Flussmeisterei Leipzig 0341 4867-80
- Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig; Telefon: 0341 123-3409.
Auskünfte zu Hochwasserrisiken bestimmter Objekte bzw. Grundstücke in der Stadt Leipzig erteilt:
- Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig; Untere Wasserbehörde; Telefon: 0341 123-3418.