Gesetzlich geschützte Biotope
Biotope sind Lebensräume von Pflanzen und Tieren (zum Beispiel in Wäldern, Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen und innerörtlichen Freiflächen). Viele Biotope sind wichtig für das Landschaftsbild, die biologische Vielfalt, den Schutz von Pflanzen und Tieren, das Klima, den Wasserhaushalt oder als kulturhistorisches Zeugnis. Durch sich ändernde Landnutzung und durch fortschreitende Bebauung werden Biotope zunehmend zerstört oder beeinträchtigt. Daher wurden bestimmte Biotoptypen im Naturschutzrecht als gesetzlich geschützte Biotope aufgenommen. Der Schutz dieser Biotope gilt unmittelbar durch das Gesetz; eines Unterschutzstellungsverfahrens oder einer Beschilderung bedarf es nicht. Durch den Schutz wird die bisherige rechtmäßige Nutzung/ Bewirtschaftung nicht eingeschränkt. Lediglich Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind gemäß § 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz verboten.
Verzeichnis gesetzlich geschützter Biotope in der Stadt Leipzig gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz
Bis Februar 2024 waren im Leipziger Stadtgebiet circa 2.272 gesetzlich geschützte Biotope bekannt. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis (PDF 2 MB) registriert. Da der Schutz der Biotope per Definition besteht, unabhängig davon ob sie der Behörde bekannt sind, ist stets mit der Feststellung weiterer gesetzlich geschützter Biotope zu rechnen.