Natura 2000 - Gebiete
Natura 2000 steht für ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten. Ziel ist die Sicherung des vielfältigen Naturerbes in Europa. Grundlagen bilden:
- die Richtlinie 79/304/EWG - sogenannte Vogelschutz-Richtlinie (VRL), die dem langfristigen Schutz aller wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume in Europa dient
- die Richtlinie 92/43/EWG - sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mit dem Ziel, die biologische Vielfalt zu fördern und die natürlichen Lebensräume der wild lebenden Tiere und Pflanzen langfristig zu erhalten und zu schützen
Wie wird NATURA 2000 im Freistaat Sachsen umgesetzt?
Dazu gibt es seit Mai 2018 eine 8-teilige Kurzfilmreihe zu NATURA 2000 in Sachsen. Ein Erklär-/Einführungsfilm beleuchtet Zahlen, Fakten und Hintergründe. Zur Kurzfilmreihe gehören weiterhin sieben circa 15-minütige Regionalfilme über NATURA 2000:
- im sächsischen Hügelland und Erzgebirgsvorland
- im Elbe-Mulde-Tiefland
- im Vogtland
- im Erzgebirge
- in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz
- in der südlichen Oberlausitz
- im Oberlausitzer Heideland und Teichgebiet
Die Regionalfilme stellen die Besonderheiten der jeweiligen Gebiete detaillierter vor. Sie enthalten neben eindrucksvollen Naturbildern zahlreiche Aussagen und Meinungen von Land-, Forst- und Teichwirten, ehrenamtlichen und amtlich tätigen Naturschützern, Verbands- und Kommunalvertretern sowie im Tourismus und anderen Bereichen Tätigen. Die Regionen wurden nicht administrativ, sondern nach naturräumlichen Haupteinheiten des Bundes abgegrenzt.
Die Filme der Kurzfilmreihe sind über den YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen oder über die Webseite NATURA 2000 des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfULG) (www.natura2000.sachsen.de) abrufbar.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Nach Entscheidung der EU-Kommission vom 07.12.2004 wurde die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biografischen Region festgelegt. Für Leipzig sind das folgende kreisübergreifende FFH-Gebiete:
- Leipziger Auensystem (Code: DE 4639303; Fläche: 2.825 ha, davon 1818 ha Stadt Leipzig);
- Bienitz und Moormergelgebiet (Code: DE 4639302; Fläche: 299 ha, davon 143 ha Stadt Leipzig);
- Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig (Code: DE 4640303; Fläche: 13 ha, davon 7 ha Stadt Leipzig);
- Brösen, Glesien und Tannenwald (Code: DE 4539301; Fläche 138 ha, davon 119 ha Stadt Leipzig);
- Partheaue (Code: DE 4540301; Fläche: 562 ha, davon 147 ha Stadt Leipzig).
Für jedes einzelne FFH-Gebiet gelten gebietsspezifische Erhaltungsziele. Sie bilden die Beurteilungsgrundlage bei der Prüfung eines Projekts auf mögliche Verschlechterung der Umweltbedingungen. Nach der FFH-Richtlinie gilt für diese Gebiete das Verschlechterungsverbot und die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung bei Projekten und Plänen, die ein solches Gebiet beeinträchtigen könnten. Für alle FFH-Gebiete müssen Maßnahmen festgelegt werden, um deren natürliche Lebensräume und die Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Sämtliche Maßnahmen werden in Managementplänen zusammengefasst.
Vogelschutzgebiete – besondere Schutzgebiete (Special Protected Areas – SPA)
Vom Freistaat Sachsen wurden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig das Vogelschutzgebiet (SPA) "Leipziger Auwald" und "Laubwaldgebiete östlich Leipzigs" zur Weiterleitung an die EU-Kommission gemeldet. Nach der Vogelschutzrichtlinie (VRL) gilt für diese Gebiete die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung bei Projekten und Plänen, die solch ein Gebiet beeinträchtigen könnten:
- Leipziger Auwald (3.173 ha in Leipzig, Gesamt-Meldefläche 5.014 ha);
- Laubwaldgebiete östlich Leipzig (ca. 19 ha in Leipzig, die Gesamt-Meldefläche besteht aus 9 Teilgebieten).