Europäische Mobilitätswoche
Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine Initiative der Europäischen Kommission. Seit 2002 bietet sie Kommunen in ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürgerinnen und Bürgern die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität vor Ort näher zu bringen.
Vom 16. bis 22. September werden jedes Jahr im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche innovative Verkehrslösungen ausprobiert: So werden beispielsweise Parkplätze und Straßenraum umgenutzt, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt. Ziel ist es, innovative Verkehrslösungen auszuprobieren und mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität zu werben.
Das Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle. Auf den Internetseiten des Umweltbundeamtes finden sich viele Anregungen für Aktionen, kostenlose Vorlagen für Werbematerialien sowie weiterführende Informationen rund um die Mobilitätswoche.
Sperrung der Windmühlenstraße und Teile der Grünewaldstraße am 17.09.2023
In diesem Jahr wird die Windmühlenstraße und Teile der Grünewaldstraße für Ihre Veranstaltungen geöffnet. In der Zeit von 11 bis 19 Uhr gehört der Straßenraum den Menschen und nicht den Autos. Wenn Sie eine Veranstaltung auf der Straße durchführen möchten, so wenden Sie sich bis 31.08.2023 an vta-emw@leipzig.de.
Alle anderen kommen einfach vorbei und genießen die gute Luft und die Ruhe!
Programmheft Europäische Mobilitätswoche 2023
Informationen zur Förderung von Veranstaltungen
Schreiben Sie eine E-Mail an vta-emw@leipzig.de.
Frist zur Abgabe eines vollständigen Förderantrages: 23.06.2023
Frist zur Abgabe eines vollständigen Antrages auf Straßensperrung/ Sondernutzung: 30.06.2023
Redaktionsschluss für das Programmheft: 15.07.2023
Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts können eine Zuwendung beantragen, wenn diese mit der Zuwendung Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Stadt liegen.
Es kann eine finanzielle Förderung beantragt werden für die Erledigungen von Aufgaben, die im Interesse der Stadt liegen.
Wer für sein Vorhaben eine finanzielle Unterstützung benötigt, kann diese beim Verkehrs- und Tiefbauamt beantragen. Der Antrag erfolgt auf Grundlage der städtischen Zuwendungsrichtlinie sowie deren Nebenbestimmungen (AnBest) und weiteren Rechtsgrundlagen (PDF 743 KB).
Zum Antrag gehört eine eine sachliche Beschreibung des Vorhabens, die alle Angaben umfasst, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlich sind. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des Vorhabens, den erzielbaren Nutzen, sowie einen Zeitplan für die Durchführung und gegebenenfalls Programmablauf am Aktionstag. Wichtig ist, dass Kalkulation und Vorhabenbeschreibung zusammenpassen. Die Angaben in der Kalkulation sollen durch die Erläuterungen nachvollziehbar und plausibel werden.
Die beschreibbaren Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche werden Vorhaben als so genannte Projektförderung unterstützt. Das bedeutet, dass Sie eine einmalige Zuwendung zur Deckung Ihrer Aufwendungen für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, erhalten können.
Finanziert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Es ist möglich weitere Mittel zu akquirieren, zum Beispiel um den Eigenmittelanteil zu decken. Dazu können z. B. Mittel aus dem SBB-Budget oder Fördermittel anderer Ämter genutzt werden.
Soll ein Vorhaben durch verschiedene Fördermittelgeberfinanziert werden, ist es zur Vermeidung von Doppelförderung zwingend nötig, dies anzuzeigen und darzustellen, welche klar abgrenzbaren Arbeitspakete durch wen finanziert werden. Die Kalkulation muss stets alle Ausgaben umfassen, nicht nur die, die finanziert werden sollen.
Das Vorhaben darf nicht vor Bewilligung durch Zuwendungsbescheid durch das Fachamt und nicht vor Laufzeitbeginn begonnen werden. Rechnungen, die nach Laufzeitende datiert sind, können ebenfalls nicht abgerechnet werden. Die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Bitte informieren Sie sich auch über das Vergabeverfahren, das einzuhalten ist. Wie aufwändig das Vergabeverfahren gestaltet werden muss, ist vom Auftragswert abhängig. Nach § 3, Nr. 4 VOL/A müssen beispielsweise ab einem Auftragswert von 2.500 Euro 3 Angebote eingeholt werden. Eine Direktbeauftragung von Firmen bei VOL-Vergaben ist als absolute Ausnahme zu begründen und schriftlich zu dokumentieren.
Anrechenbar sind nur Personal- und Sachkosten. Die Anrechnung von Gemeinkosten wird nicht anerkannt. Zuwendungsfähig sind nur Personalkosten für zusätzliches Personal, das zur Umsetzung des Zuwendungszweckes erforderlich ist. Grundfinanziertes Personal kann nicht abgerechnet werden! Bitte beachten Sie das Besserstellungsverbot (siehe Nebenbestimmungen).
Zunächst ist eine Gesamtfinanzierungsübersicht mit Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierung durch Dritte zu erstellen. (= Aktualisierung der Angaben in der Kalkulation des Antrages)
Der Verwendungsnachweis ist dann zunächst tabellarisch aufzulisten. Untergliedern Sie hierbei bitte nach "Datum der Rechnung", "Rechnungssteller", "Grund der Zahlung/ Zweckbestimmung", "Höhe der Ausgaben". Trennen Sie die Beträge nach "Personalausgaben", "Sachausgaben" oder "Auftragsvergaben an Dritte". Bei Bedarf kann das Fachamt Informationen oder Belege anfordern und entscheidet abschließend über An- oder Aberkennung von Ausgaben.
Es ist zu beachten, dass jede Einzelposition eindeutig nachvollziehbar sein muss und Rückschlüsse auf die Vorhabenbeschreibung möglich sind. "Mitarbeit vor Ort" ist bspw. nicht ausreichend. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises ist der Sachbericht. Zwischen Bericht und rechnerischem Verwendungsnachweis muss ein enger Zusammenhang bestehen. Wie auch bei der Antragstellung sollen alle Einzelpositionen der Abrechnung durch den Bericht verständlich gemacht werden. Die Aktionen sollen mit Bildern oder sonstigen Medien dokumentiert werden, Produkte der Öffentlichkeitsarbeit sollen spätestens mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Wenn möglich sollen Presseberichte beigefügt werden.
Informationen zur Beantragung von Veranstaltungen
Ordnungsamt - für eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anordnung nach § 45 Absatz 1 StVO für eine Straßensperrung)
Sachgebiet Veranstaltungsstelle
Technisches Rathaus
Haus A
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Marktamt - für Veranstaltungen auf dem öffentlichen Fußweg oder auf Plätzen:
Sachgebiet Spezialmärkte (Innenstadt)
Sachgebiet Wochenmärkte (außerhalb des Ringes)
Fregehaus
Katharinenstraße 11
04109 Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer - für Veranstaltungen auf Grünflächen oder in Parks:
Sachgebiet Innerer Dienst/ Genehmigungen
Technisches Rathaus Haus A
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie im Behördenwegweiser: www.leipzig.de/wegweiser.
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn grundsätzlich jedermann der Zutritt gestattet ist, also der Zugang nicht auf individuell bestimmte Personen begrenzt ist. Dies gilt auch, wenn Eintrittsgelder erhoben werden.
Bei den Veranstaltungen im öffentlichen Raum handelt es sich meist um erlaubnispflichtige Veranstaltungen im Sinne § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei denen öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Parkflächen) gesperrt werden müssen.
Die Anzahl und die Art der notwendigen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse richtet sich nach dem jeweiligen Charakter der Veranstaltung. Darüber hinaus sind die Örtlichkeit und der zeitliche Rahmen von entscheidender Bedeutung. Bitte fragen Sie im Ordnungsamt, Sachgebiet Veranstaltungsstelle der Abteilung Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde nach, welchen Anforderungen Ihre Veranstaltung im Einzelfall unterliegt.
Der Antrag für eine Veranstaltung im Rahmen der Aktivität zur Europäischen Mobilitätswoche ist frühzeitig bei der Veranstaltungsstelle oder dem Marktamt beziehungsweise dem Grünflächenamt einzureichen, wenn hierfür bestimmte Flächen reserviert werden müssen oder Straßensperrungen erforderlich sind.
Für die Antragstellenden können Ausgaben für folgende Leistungen anfallen: Sondernutzungs-und Verwaltungsgebühr + Ausgaben Verkehrssicherungsunternehmen und weitere Nebenkosten (Versicherung, Security, Strom, Reinigung et cetera).
Hinweis: gemäß § 7 Absatz 5 der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig können bei Nachweis des öffentlichen Interesses die Sondernutzungsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Ist eine Straßensperrung notwendig, muss ein Verkehrssicherungsunternehmen vertraglich für die Erstellung eines Verkehrszeichenplanes und für die Aufstellung der Verkehrszeichen gebunden werden. Der Verkehrszeichenplan ist dem Antrag an die Veranstaltungsstelle des Ordnungsamts beizufügen.
Außerdem ist eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, eine Veranstaltererklärung, ein aussagefähiger Lageplan sowie ein Ablaufplan einschließlich Programm beizufügen. Für eine eventuell erforderliche Bewertung durch die Immissionsschutzbehörde ist gegebenenfalls der Bühnenstandort und die Schallrichtung im Lageplan entsprechend darzustellen.
Sofern die Veranstaltung ausschließlich auf Plätzen / Gehwegen (ohne Eingriff in den Straßenverkehr) stattfinden soll, bedarf es bezüglich der Sondernutzung einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis des Marktamtes.
Grundsätzlich ist der Sicherheitsdienst ein Dienstleister des Veranstalters. Ordnungsdienstleister und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die Kontrollen an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Aufenthaltsflächen des Publikums, für die Beachtung der maximalen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, für die Einhaltung von Verboten wie Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen, für die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung verantwortlich.
Für gewerblich tätige Ordnerdienste gelten die Qualitätsanforderungen der Gewerbeordnung. Für die Berechnung der notwendigen Anzahl von Personen des Ordnungsdienstes sind keine gesetzlichen Festlegungen oder Berechnungsmodelle verfügbar. Über die Festlegung der Kräfte des Ordnungsdienstes muss im Einzelfall entschieden werden. Die Anzahl bestimmt sich nach der Art der Veranstaltung sowie aufgrund einer Einschätzung des Gefahrenpotentials.
Je nach Art und Größe einer Veranstaltung kann neben den Ordnerdienst auch der Einsatz eines Sanitäts- und Rettungsdienstes erforderlich sein.
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz - SächsGastG) hat derjenige, welcher aus besonderen Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, dies der Gemeinde rechtzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses auf beigefügtem Formular anzuzeigen.
Eine pauschalisierte Forderung der Aufstellung von physischen Sperren wird seitens des Ordnungsamtes bei einem Straßenfest nicht erfolgen, da die Notwendigkeit der Einrichtung von physischen Sperrelementen von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann.
Ungeachtet dessen sollte sich der Veranstalter hinsichtlich der Sicherheit seiner Veranstaltung Gedanken machen, da dieser für die Sicherheit seiner Veranstaltungsbesucher verantwortlich ist. Anhand der beigefügten Checkliste kann man sich einen Überblick verschaffen, was bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten ist.
Lotterien; Aufbau von Bühnen, Gewerbliche Veranstaltungen gemäß Titel IV Gewerbeordnung (Festsetzung von Märkten, Volksfesten et cetera) können im Veranstaltungsflyer nachgelesen werden.
Rückblick
Motto der Europäischen Mobilitätswoche 2022: "Besser verbunden"
"Besser verbunden" lautet das Motto der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) 2022. Darunter lassen sich die Verbindung von Orten wie auch die Verbindung von Menschen und von Institutionen im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsgestaltung verstehen.
In diesem Jahr gibt es eine Reihe von neu designten Eddas und Edgars, die für die Öffentlichkeitsarbeit und die Bewerbung der Veranstaltungen und Aktionen kostenlos genutzt werden können. Alle Materialien stehen auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zum Download bereit.
Alle Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in Leipzig finden Sie im nebenstehenden Programmheft zum Download.
Update: Folgende Veranstaltung ist nicht im Programmheft enthalten:
Der Verein Superblock e.V. wird eine ganze Woche im Leipziger Osten mit verschiedenen Aktionen für die Adaption dieses Verkehrskonzeptes in Leipzig werben. Das Konzept der Superblocks sieht vor, den Durchgangsverkehr aus Straßenblocks herauszuleiten umso mehr Flächen mit mehr Aufenthaltsqualität zu erhalten. Erfolgreich wird dieses Konzept in Barcelona angewendet. Alle Aktionen des Superblock e. V. im Leipziger Osten finden sie auf der Webseite superblock-leipzig.de
Europäischen Mobilitätswoche 2021: "Aktiv, gesund und sicher unterwegs"
Auch im Jahr 2021 wird die Europäische Mobilitätswoche in Leipzig stattfinden. Das Motto lautet in diesem Jahr "Aktiv, gesund und sicher unterwegs". Neben den vielfältigen Aktionen während der Mobilitätswoche wird in diesem Jahr auch der Leipziger Innenstadtring für Veranstaltungen freigegeben. Die Stadt bündelt auch in diesem Jahr alle Aktionen in einem Programmheft. Das aktuelle Programmheft als Download.
Der ganze Ring an einem Tag
Im Rahmen des autofreien Tages wird am Sonntag, den 19.09.2021 der Promenadenring von 10-17 Uhr für den Autoverkehr gesperrt und bietet so die Möglichkeit für Spiele, Mitmach-Aktionen, zum Radfahren, Flanieren und Verweilen. Einen Verkehrsplan für den Innenstadtring und für die erweiterte Innenstadt an diesem Tag sowie das Hygienekonzept gibt es im Downloadbereich.
Besonderheit 2021
Bitte beachten Sie: Da sich die Europäische Mobilitätswoche 2021 im zeitlich engen Vorfeld der Bundestagswahl bewegt, können wir als Stadt Leipzig politischen Parteien keine Plattform für eine Präsentation im Rahmen der Mobilitätswoche geben (Neutralitätsgebot).
"Auf die Schlippe, fertig, los!": Die Mobilitätswoche 2019 in Leipzig
Der kleine Durchgang oder das schmale Gässchen wird in Leipzig oft als Schlippe oder Schluppe bezeichnet. Dieses regionale Wort mit liebevollem Klang verleiht der Europäischen Mobilitätswoche in Leipzig das diesjährige Motto: "Auf die Schlippe, fertig, los!" Vom 16. bis zum 22. September 2019 steht der Fußverkehr im Fokus der Veranstaltungen rund um die Aktionswoche.
Fotowettbewerb
Die Stadt Leipzig ruft im Vorfeld der Mobilitätswoche zur Fotoaktion "Meine Lieblingsschlippe" auf: Leipziger sollen dafür eine von ihnen gern genutzte Abkürzung fotografieren und bis zum 31. Juli 2019 per E-Mail an fussverkehr@leipzig.de senden. Die schönsten und originellsten Schlippen werden dann während der Europäischen Mobilitätswoche ausgestellt.