Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, die Förderung von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben sind als übergeordnete Aufgaben in § 18 e des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankert und erklärter Wille des Gesetzgebers und des Jobcenters Leipzig.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist mit der gesetzlichen und geschäftspolitischen Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben betraut. Sie ist aktiv an lokalen und überregionalen Netzwerken beteiligt, die diese Zielstellung verfolgen.
Darüber hinaus informiert, berät und unterstützt sie Arbeitsuchende, insbesondere mit familiären Verpflichtungen, Unternehmen und Organisationen und Institutionen und Netzwerke, die im Bereich der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben agieren.
Wenn Sie Beratung oder Unterstützung in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt benötigen oder wenn Sie die Berufsrückkehr nach einer Familienphase anstreben, dann können Sie sich gern an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig wenden.
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