Wir fördern Beschäftigungsprojekte!
Sie sind ein Verein oder ein Unternehmen und möchten einem arbeitslosen Menschen eine Beschäftigung bieten? Das Referat Beschäftigungspolitik unterstützt Sie bei der Finanzierung des Arbeitsplatzes.
Dies setzt voraus, dass Sie einen Antrag beim Jobcenter zur Einrichtung eines geförderten Arbeitsplatzes gestellt haben. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (ELA) nach § 16 e SGB II
Sie richten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für Personen ein, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind. Die Stelle wird für max. 24 Monate gefördert. Der Zuschuss des Jobcenters beträgt im 1. Jahr 75 % und im 2. Jahr 50 % des Arbeitsentgeltes.
Die Stadt Leipzig kann Ihnen zusätzlich einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von max. 199 € pro Arbeitnehmer/-in und Monat gewähren.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (THA) nach § 16 i SGB II
Sie richten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für über 25-jährige Personen, die seit mindestens 6 Jahren Leistungen des Jobcenters erhalten haben. Die Stelle wird für max. 5 Jahre gefördert. Der Zuschuss des Jobcenters beträgt in den ersten beiden Jahren 100 % des Arbeitsentgelts. Ab dem 3. Jahr sinkt die Förderung jährlich um jeweils 10 %.
Die Stadt Leipzig kann Ihnen zusätzlich eine Zuwendung für Sachkosten in Höhe von max. 50 € pro Arbeitnehmer/-in und Monat gewähren.
Projektideen für Beschäftigungsprojekte
Haben Sie weitere Projektideen für spezielle Zielgruppen, wie bspw. arbeitslose Jugendliche, oder neue Ansätze der Beschäftigungsförderung? Dann können wir Sie auch hierbei unterstützen. Wir beraten Sie gern! Für die Zuwendung ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung anzuwenden. Bitte kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu!
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Zuwendung im Rahmen der o.g. Fachförderrichtlinie muss rechtzeitig und vor Projektbeginn an das Referat Beschäftigungspolitik erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular im Downloadbereich.