Service für Film- und Fernsehproduktionen
Leipzig und Region sind beliebt als Arbeitsraum und Filmkulisse. Ansässigen und neuen Produktionsteams bietet die Kommune und die Film Commission der Mitteldeutschen Medienförderung viele Informationen und Services an. So unterstützen deren Ansprechpartner vor Ort die Suche nach geeigneten Motiven und Produktionspartnern.
Ihre Ansprechpartnerinnen in Leipzig sind:
Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig
Uta Johannes
Telefon: 0341 123-5835
E-Mail: uta.johannes@leipzig.de
MDM Film Commission Service Sachsen
Ina Rossow
Telefon: 0172 7871720
E-Mail: ina.rossow@mdm-online.de
Für allgemeine Presseanfragen an die Stadtverwaltung wenden Sie sich bitte an das Referat Kommunikation: per E-Mail unter kommunikation@leipzig.de. Weitere Hinweise und Informationen finden Sie hier: www.leipzig.de/presse/haeufig-gestellte-fragen
Fragen und Antworten zu Filmdrehs in Leipzig
Dreharbeiten mit der Handkamera ohne Aufbauten und Hilfsmittel wie Stative können im öffentlichen Raum erlaubnisfrei stattfinden. Voraussetzung hierfür: das Team besteht aus maximal fünf Personen. Die Beantragung einer Dreherlaubnis ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für Aufnahmen im öffentlichen Raum, die den Gemeingebrauch einschränken, benötigen Sie eine Genehmigung. Als Gemeingebrauch wird das Recht aller Menschen zur gebührenfreien Nutzung öffentlicher Flächen bezeichnet. Dazu gehören unter anderem öffentliche Plätze, städtische Parks und Straßenräume.
Weitere Informationen zu Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflichten bei Dreharbeiten bietet die MDM Film Commission.
Filmaufnahmen auf öffentlichen Straßen unterliegen dem Straßenverkehrsrecht.
Für die Einrichtung von:
- Halteverboten für ein filmisches Motiv bzw. für Produktionsfahrzeuge,
- Vollsperrungen im öffentlichen Verkehrsraum oder
- Blaulicht und Signaleinsatz bei Dreharbeiten
sind straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § Paragraph 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Ausnahmegenehmigungen gemäß § Paragraph 46 Absatz (1) Nummer 11 StVO erforderlich.
Diese müssen mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Drehbeginn beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung nach § Paragraph 46 ist bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.
Bei einem Antrag auf Vollsperrung ist zu beachten, dass die zuständige Sperrkommission wöchentlich donnerstags zu den Anträgen entscheidet.
Die Anträge können formlos eingereicht werden. Wir empfehlen den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § Paragraph 45 Straßenverkehrsordnung zu nutzen.
Zum Antrag müssen Sie folgende Anlagen einreichen:
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz für Filmarbeiten (PDF 144 KB)
- Veranstaltererklärung (PDF 54 KB)
- eine Liste der benötigen Technik- und Spielfahrzeuge mit Kennzeichen
- die Anliegerinformation sowie
- das Verkehrskonzept einer autorisierten Verkehrssicherungsfirma
Zum Verkehrskonzept gehört ein Verkehrszeichenplan, der die Drehorte kennzeichnet. Dafür stellen wir diesen Zugang zur digitalen Stadtkarte Leipzig mit Handout zur Verfügung.
Zuständiges Fachamt:
Ordnungsamt, Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde
Telefon: 0341 123-8693 oder 0341 123-8449 oder 0341 123-8694
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de oder einsatz.veranstaltungsstelle@leipzig.de
Für Dreharbeiten im öffentlichen Raum, die den Gemeingebrauch überschreiten, muss die Erlaubnis zur Sondernutzung bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Für Sondernutzungen gelten die Regelungen gemäß § Paragraph 2 Absatz 2 unter Beachtung von § Paragraph 3 Absatz 1 der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Als Gemeingebrauch wird das Recht aller Menschen zur gebührenfreien Nutzung öffentlicher Flächen bezeichnet. Dazu zählen unter anderem städtische Plätze, Parks oder Straßenräume. Sondernutzungen schränken den freien Gebrauch ein. Bei Dreharbeiten trifft dies zu, wenn beispielsweise Dolly- und Kranschienen verlegt, lichttechnische Anlagen aufgestellt werden müssen oder öffentliche Flächen für Spielszenen mit großem Personalaufwand belegt werden.
Sondernutzungen für Filmproduktionen sind erlaubnispflichtig. Die Stadt Leipzig unterstützt Dreharbeiten gemäß § Paragraph 7 Absatz (3) k der Sondernutzungssatzung:
§ 7 Gebühren
(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren auf der Grundlage des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung Anlage 1 erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist. Soweit die Gebühr nach Einheit (z. B. Quadratmeter, laufend hundert Meter/ Quadratmeter, Team, Tage, Wochen, Monate) bemessen wird, ist jede angefangene Einheit voll zu berechnen. Für die Berechnung der Gebühr ist der Beginn des ersten Tages der für den Anfang des Zeitraumes maßgebende Zeitpunkt. Dieser Tag wird bei der Berechnung des Zeitraumes mitgerechnet. Die nach Wochen und Monaten zu berechnenden Zeiträume enden entsprechend § 188 Abs. 2, 2. Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Sondernutzungsgebühr besteht auch für den Fall, dass eine Sondernutzung ohne die vorgeschriebene Erlaubnis ausgeübt wird. Die Entrichtung der Sondernutzungsgebühr ersetzt die Erlaubnis nicht.
(3) Erlaubnispflichtige, aber gebührenfreie Sondernutzungen nach dieser Satzung sind
k) Sondernutzungen für Film- und Fernsehproduktionen sowie Film- und Fernsehaufzeichnungen. Ausgenommen davon sind Film- und Fernsehproduktionen sowie Film- und Fernsehaufzeichnungen, die nicht der Herstellung eines Unterhaltungs- und/ oder Informationsprogrammes dienen, insbesondere Produktionen und Aufzeichnungen mit Werbungs- und/ oder Promotionscharakter.
Müssen Flächen im öffentlichen Verkehrsraum für Produktionsfahrzeuge oder als Motiv genutzt werden, sind Einzelerlaubnisse für jedes Motiv bzw. jede Nutzung zu beantragen. Alle nötigen Erlaubnisse können formlos beantragt werden.
Wir empfehlen den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § Paragraph 45 Straßenverkehrsordnung auch für Anträge zur Sondernutzung bei Dreharbeiten zu nutzen.
Zum Erstellen des qualifizierten Flächenplanes können Antragsteller diesen Zugang zur digitalen Stadtkarte Leipzig in Verbindung mit dem Handout nutzen.
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit einem Vorlauf von mindestens 14 Arbeitstagen vor dem geplanten Drehbeginn ein.
Zuständiges Fachamt:
Ordnungsamt, Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde
Telefon: 0341 123-8693 oder 0341 123-8449 oder 0341 123-8694
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de oder einsatz.veranstaltungsstelle@leipzig.de
Parks, Grünflächen und Erholungsanlagen dienen den Bürgerinnen und Gästen der Stadt zur Erholung. Die Nutzung dieser Flächen für Dreharbeiten stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Die nötige Erlaubnis kann formlos beantragt werden. Wir empfehlen, den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung im Bereich öffentlicher Grünflächen der Stadt Leipzig zu nutzen. Für den Flächenplan nutzen Sie bitte den Zugang zur digitalen Stadtkarte Leipzig.
Der Antrag muss mindestens 20 Arbeitstage vor dem geplanten Drehbeginn eingereicht werden.
Werden Dreharbeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten geplant, muss dafür eine naturschutzrechtliche Genehmigung beantragt werden. Das Amt für Stadtgrün gibt in diesen Fällen erste Orientierung und vermittelt an das zuständige Amt für Umweltschutz. Gegebenenfalls bittet das Amt für Stadtgrün dafür um weitere Unterlagen.
zuständiges Fachamt: Amt für Stadtgrün und Gewässer
Ansprechpartner: Jens Ulrich
Telefon: 0341 123-5958
E-Mail jens.ulrich@leipzig.de
Wälder sind nach Paragraph § 2 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) wesentlicher Bestandteil des Leipziger Stadtgrüns. Der nördliche und südliche Auwald, die Wälder im Naherholungsgebiet Lößnig-Dölitz, aber auch kleinere Waldflächen wie das Stötteritzer, das Mölkauer und das Plaußiger Wäldchen bilden zusammen mit Waldflächen außerhalb der Stadt den Stadtwald Leipzig. Die Waldflächen gehören zu den wichtigsten Erholungsräumen in Leipzig und Umgebung.
Ein großer Teil der Leipziger Wälder liegt im Auenbereich der Flüsse Elster, Pleiße und Luppe inmitten des Stadtgebietes. Aufgrund des Artenreichtums und ihrer vielfältigen Struktur sind die Wälder Bestandteil des europäischen Natura 2000 Schutzgebietssystems. Neben der Stadt Leipzig können das Land Sachsen, kirchliche Institutionen und Dritte Waldeigentümer sein.
Waldeigentümer müssen gemäß Paragraph § 11 Absatz 4 die Zustimmung zur Nutzung der Waldfläche für das konkrete Vorhaben erteilen. Bitte informieren Sie sich beim Amt für Stadtgrün und Gewässer über die Eigentümerverhältnisse. Die erforderliche Erlaubnis kann formlos beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Drehbeginn eingereicht werden.
Benötigt werden folgende Angaben:
- Name der Firma/ Institution
- vollständige Rechnungsanschrift
- Name des Ansprechpartners vor Ort inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Titel des Filmprojektes
- Angaben zu den geplanten Drehtagen und -zeiten
- Auskunft zu dem vor Ort geplanten Vorhaben
- kurze Szenenbeschreibung und Angaben zum technischen Aufwand und geplanten Technikeinsatz (beispielsweise Schienenkamera, Kamerakran, Steigerwagen)
- Angaben zu An- und Abtransport
- präzise Angabe des vorgesehenen Drehortes im Waldgebiet sowie geplante Anfahrtswege
Für den Flächenplan nutzen Sie bitte diesen Zugang zur digitalen Stadtkarte Leipzig in Verbindung mit dem Handout.
Anlagen zur Anfrage:
- Fahrzeugliste einschließlich Kennzeichen
Gegebenenfalls sind weitere auf Anforderung des Amtes für Stadtforsten möglich.
Zuständiges Fachamt: Amt für Stadtgrün und Gewässer
Ansprechpartnerin: Jana Kriebel
Telefon: 0341 123-5794
E-Mail: jana.kriebel@leipzig.de oder Stadtforsten@leipzig.de
Der Einsatz pyrotechnischer Effekte bei Dreharbeiten muss vom Ordnungsamt genehmigt werden. Die Genehmigung für das Mitführen beziehungsweise für den Einsatz von Waffen im Rahmen von Spielszenen ist rechtzeitig vor Drehbeginn einzuholen.
Der Antrag muss mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Drehbeginn eingereicht werden.
Der Antrag kann formlos beim Ordnungsamt, Abteilung Sicherheitsbehörde, Sachgebiet (SGB) Gefahrenabwehrbehörde gestellt werden. Er muss neben den allgemeinen Angaben zu Drehtermin und konkretem Vorhaben die nachfolgenden Angaben und Nachweise enthalten:
- Angaben zur Pyrotechnik oder den Waffen, die zur Anwendung kommen sollen
- vollständige Angabe der Kontaktdaten des verantwortlichen Antragstellers und Ansprechpartners
- Angaben zu den Sicherungsmaßnahmen, die ergriffen werden (zum Beispiel Absperrmaßnahmen, Feuerlöscher et cetera)
Bitte teilen Sie uns mit, wenn der verantwortliche Antragsteller beziehungsweise die Ansprechperson Inhaber einer sprengstoff- oder waffenrechtlichen Erlaubnis ist.
Zuständiges Fachamt: Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsbehörde, Sachgebiet (SGB) Gefahrenabwehrrecht
Telefon: 0341 123-8674 oder 0341 123-8675, 0341 123-8669, 0341 123-8691 oder 0341 123-8661
E-Mail: waffenbehoerde@leipzig.de
Mit Genehmigung durch den Flughafen sind Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen* und nicht öffentlichen** Bereich rund um die Uhr möglich.
Auf dem Gelände befindet sich ein vollbestuhlter Airbus A310. In diesem Airbus sind Innen- und Außenaufnahmen möglich. Hier finden Sie weitere Informationen: www.mdf-ag.com/presse/foto-und-drehanfragen/motivgeber-lej/
Mit Erlaubnis des Flughafens dürfen redaktionelle Beiträge kostenfrei gedreht werden. Für kommerzielle Dreharbeiten erstellt der Flughafen ein Kostenangebot gemäß dem Aufwand vor Ort. Ein Antrag kann formlos bei der Ansprechpartnerin des Flughafens gestellt werden.
Allgemein ist bei Dreharbeiten auf dem Flughafen Leipzig-Halle zu beachten:
- dass der reguläre Betrieb auf dem Flughafen durch das Drehvorhaben nicht beeinträchtigt werden darf
- ggf. die Einwilligung der Mieter (Geschäfte, Ticketcounter etc.) einzuholen ist
- das Personal der Personenkontrolle und im Terminal B nicht fotografiert bzw. gefilmt werden darf
*öffentlich Terminal und Betriebsflächen, welche vor der Personenkontrolle frei zugänglich sind. Auch für Personen ohne Flugticket
**nichtöffentlich: alle Bereiche nach der Personenkontrolle. Für diese Bereiche wird eine Zugangsberechtigung benötigt und dürfen nur in Begleitung von Sicherheitspersonal betreten werden.
Zu beachten ist der zeitliche Vorlauf:
- mindestens 7-10 Tage vor Drehbeginn für Teams bis 30 Personen
- mindestens 4 Wochen vor Drehbeginn für Teams mit mehr als 30 Personen
Ansprechpartnerin: Susann Walter
Tel. 0341/2241433
Handy: 0176/197 91022
E-Mail: susann.walter@leipzig-halle-airport.de
Anfrage per Kontaktformular an den Flughafen Leipzig/ Halle