Wohnungen und Objekte für Ukraine-Geflüchtete gesucht
Die Stadt Leipzig sucht Wohnungen und Objekte zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine. Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen, der Vermietung und der Übermittlung Ihres Wohnungsangebots.
Wohnungen für Geflüchtete
Wohnungen können dem Sozialamt gemeldet werden. Die Wohnungen sollten möglichst über ein bis vier Wohnräume verfügen, preisgünstig und - wenn möglich - kostenangemessen sein.
Das Sozialamt sucht Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Wohnungen sollen
- langfristig vermietet werden,
- möglichst über 1 bis 4 Wohnräume verfügen und
- preisgünstig, bestenfalls kostenangemessen sein.
Kostenangemessen sind Wohnungen, deren Bruttokaltmiete innerhalb der Grenzen der Kosten und Unterkunft liegt. Die Tabelle (PDF 30 KB) zeigt die aktuellen Richtwerte der Kosten der Unterkunft.
Wohnungen, deren Mietkosten über den Richtwerten der Kosten der Unterkunft liegen, können ebenfalls dem Sozialamt mitgeteilt werden. Diese werden vom Sozialamt auf Vermietbarkeit geprüft.
Es gibt zwei Varianten:
- Sie schließen einen Mietvertrag mit dem Sozialamt ab. Das Sozialamt weist den Wohnungen Personen zu.
- Sie schließen einen Mietvertrag direkt mit Geflüchteten aus der Ukraine. Das Sozialamt kann Ihnen entsprechend der Wohnungsgröße interessierte Personen und Familien vermitteln, mit denen Sie ein Mietverhältnis eingehen können.
Wenn Sie eine Wohnung zur Verfügung stellen wollen, dann füllen Sie bitte das Formular Wohnungsangebote vollständig aus (einschließlich der Angaben zum Wohnraum).
Wenn Sie mehrere Wohnungen anbieten wollen, füllen Sie im Formular die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus und hängen die ausgefüllte Excel-Tabelle (XLSX 11 KB) mit den Wohnungsangeboten an.
Ihr Wohnungsangebot wird vom Sozialamt gesichtet. Die weitere Bearbeitung erfolgt entweder durch das Sozialamt selbst oder durch die Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e.V. (https://kontaktstelle-wohnen.de/). Die Kontaktstelle Wohnen unterstützt die Stadt Leipzig bei der Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete. Nach dem Sichten Ihres Angebots wird sich entweder das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die nächsten Schritte informieren.
Selbstverständlich können Sie auch selbstständig Wohnungen an Schutzsuchende aus der Ukraine vermieten. Wir empfehlen jedoch, vor Abschluss des Mietvertrags die Angemessenheitsprüfung des Sozialamtes abzuwarten und sich vom potentiellen Mieterhaushalt vorlegen zu lassen.
Zu beachten ist, dass Geflüchtet aus der Ukraine, wenn sie kein eigenes Einkommen haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit ist die künftige Mietzahlung innerhalb der Richtwerte der Kosten der Unterkunft gewährleistet. Weiterhin kann eine Erstausstattung durch die Haushalte beantragt werden.
Objekte für Geflüchtete
Das Liegenschaftsamt der Stadt sucht für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine Wohngebäude oder zur Flüchtlingsunterbringung geeignete Objekte zum Kauf oder zur Miete. Diese können sowohl möbliert oder unmöbliert sein.
Eigentümer/-innen derartiger Immobilien können sich über die E-Mail-Adresse ukraine-unterkunft@leipzig.de direkt an das Liegenschaftsamt wenden. Sie sollten eine kurze Objektbeschreibung beifügen sowie Angaben zur Verfügbarkeit und Ausstattung der Immobilie machen.
Zimmer in privaten Unterkünften
Freie Zimmer in einer selbstgenutzten Wohnung oder in einem selbstgenutzten Eigenheim können über die Webseite https://unterkunft-ukraine.de/ an Schutzsuchende aus der Ukraine vermittelt werden. Die Seite bietet Unterkünfte bei Privatpersonen für aus der Ukraine geflohene Menschen an und wird vom Bundesmisiterium des Innern und für Heimat unterstützt.