Um die vielfältigen Aspekte der Geschichte und Gegenwart sozialer Bewegungen in Leipzig sichtbar zu machen, soll es 2021 verschiedene Veranstaltungen und Projekte geben, die von Akteuren der Leipziger Stadtgesellschaft entwickelt werden. Dafür werden Projektfördermittel in Höhe von maximal 85.000 Euro öffentlich ausgeschrieben.
Leipzig war ein zentraler Ort der Erfindung neuer politischer Assoziationsformen. Der bürgerliche Liberalismus des frühen 19. Jahrhunderts hatte hier eine seiner Hochburgen. Es entstanden die deutsche Arbeiterbewegung und die Frauenbewegung. In Leipzig wurden auch neue Formen der Kinder- und Jugendbildung entwickelt - das erste professionelle Kinder- und Jugendtheater Deutschlands wurde gegründet, das Theater der Jungen Welt. Zudem war Leipzig Zentrum oppositioneller Bewegungen der DDR.
- Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Ausschreibung soll die Frauenbewegung sein (zum Beispiel: 110 Jahre erste deutsche Frauenhochschule zu Leipzig).
Weitere Anknüpfungspunkte um die vielfältige Geschichte und Gegenwart von sozialen Bewegungen in Leipzig zu thematisieren, können unter anderem sein:
- Wohltätigkeit (zum Beispiel 100 Jahre Caritasverband in Leipzig)
- Volksparkbewegung, Kleingarten- und Schreberbewegung (zum Beispiel 140 Jahre Stiftung des Johannaparks (1881) sowie 160. Todestag von Gottlob Moritz Schreber)
- Sport und Körperkultur (auch in Verbindung mit dem "Internationalen Deutschen Turnfest", das im Mai 2021 in Leipzig stattfindet)
- Entstehung der Arbeiterbewegung (zum Beispiel 150. Geburtstag Karl Liebknecht)
- Reformbewegung, Siedlungs- und Bauvereine
- Protest- und Jugendbewegungen zu verschiedenen Zeiten
Förderkriterien und Auswahlverfahren
Eine Fachjury aus Expert/-innen, Vertreter/-innen des Stadtrates und der Stadtverwaltung bewertet die eingereichten Projektvorschläge anhand der folgenden Kriterien, die jeweils mit den Noten 1 (bestes Ergebnis) bis 6 (schlechtestes Ergebnis) bewertet werden. Daraus wird eine Durchschnittsnote für jedes Projekt sowie ein Ranking für die Vergabe gebildet. Das Ergebnis wird den Antragstellern voraussichtlich im September 2020 bekanntgegeben.
Es sollen Projekte gefördert werden, die (Kriterien):
- "soziale Bewegungen" aus einer gegenwärtigen Perspektive betrachten,
- auf die historischen Anknüpfungspunkte (siehe oben) Bezug nehmen,
- neue Kooperationsformen zwischen Kultur, Bildung, Sozialem, Sport unter anderem erproben,
- jüngere Zielgruppen erreichen,
- maßgeblich die kulturelle Bildung unterstützen,
- bürgernah ausgerichtet sind und stark in die Stadtgesellschaft hineinstrahlen,
- eine Erweiterung des bereits bestehenden Programms darstellen,
- in 2021 durchgeführt und abgerechnet werden, über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit verfügen,
- die die Zusammenarbeit von Institutionen und freien Initiativen stärken, inklusive und generationsübergreifende Kulturarbeit befördern und gezielt interessierte Freiwillige einbeziehen.
Zuwendungsempfänger/-innen
Zuwendungsempfänger/-innen im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragsteller wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben erfüllen, welche im Interesse der Stadt Leipzig liegen.
Bei der Bezeichnung des Zuwendungsempfängers ist der gesetzliche Vertreter anzugeben, wenn es sich um eine juristische oder nicht rechtsfähige Personenmehrheit handelt. Gesetzliche Vertreter (Organe) werden durch natürliche Personen repräsentiert, da nur eine natürliche Person handlungsfähig sein kann. Insoweit ist bei der notwendigen Bezeichnung der/ des Vertreter/-s die namentliche Benennung gemeint und rechtlich notwendig.
Voraussetzungen, Art und Umfang für eine Zuwendung
Die Vorhaben sind grundsätzlich in Leipzig zu realisieren.
Der Antragsteller hat sich zur ergänzenden Finanzierung um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist vom Antragsteller grundsätzlich in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn der Antragsteller freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringt. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen des Antragstellers und Dritter dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung und Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Doppelförderung desselben Vorhabens aus unterschiedlichen städtischen Mitteln ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen / Verwendungsnachweis
Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien, die Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig als Download finden.
Die Förderung wird auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743 KB) (Zuwendungsrichtlinie - Beschluss der Ratsversammlung vom 18.5.2016 - VI-DS 01241 - NF-05) ausgereicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.
Der Zuwendungsempfänger ist im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best) insbesondere zu verpflichten, einen Verwendungsnachweis (gegebenenfalls vereinfacht) unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen sowie in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Dezernat Kultur, hinzuweisen.
Antrag stellen / Bewerbungsfrist: 10. September 2020
Anträge sind unter Verwendung des hier zum Download zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf Projektförderung / Dezernat Kultur (PDF 602 KB) nebst Kosten-Finanzierungsplan an folgende Adresse mit dem Stichwort Projektförderung Themenjahr 2021 "Leipzig - Stadt der sozialen Bewegungen" zu richten:
Stadt Leipzig
Dezernat Kultur
Stichwort Projektförderung "Themenjahr 2021"
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Im Falle einer Förderung wird das Projekt in Programmen (print und digital) zum Themenjahr vorgestellt. Voraussetzung ist die Zuarbeit von Datum, Ort, Zeit, Veranstalter sowie eines Veranstaltungstextes und eines kostenfrei nutzbaren Fotos zuzüglich Rechteangabe.
Anträge können bis 10. September 2020 für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine kürzere Projektdauer ist möglich. Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist; später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Stadt Leipzig, Dezernat Kultur.
Ansprechpartner
Karin Rolle-Bechler (karin.rolle@leipzig.de) und Claudia Wagner (claudia.wagner@leipzig.de)